Gustavstraße: Neuer Anlauf für Fürths "Kleeblattstube"
31.5.2014, 11:00 UhrMit dem Antrag, den die SPD im Ausschuss einreichte, zielt sie darauf ab, „bestehenden gastronomischen Einrichtungen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung“ einzuräumen. Ganz ähnlich hatte sich bereits im Februar Oberbürgermeister Thomas Jung geäußert – kurz nachdem das Verwaltungsgericht in Ansbach nach einer Anwohnerklage die städtische Baugenehmigung für einen zusätzlichen Gastraum des Gelben Löwen für unzulässig erklärt hatte. Man müsse Gaststätten ermöglichen, sich „weiterzuentwickeln“, meinte Jung damals.
Die Richter, die sich bereits dreimal mit dem Fall „Kleeblattstube“ befasst haben, waren anderer Meinung. Dass die Wirte den Gastraum mit Mobiliar „verkleinert“ hatten und die Stadt dies im Einklang mit dem aktuellen Bebauungsplan sah, überzeugte sie nicht. Wie könne man, sagten sie an die Juristen der Stadt gewandt, überhaupt über eine Erweiterung nachdenken, „wenn die Lärmwerte sowieso schon überschritten werden?“ Das Gericht kritisierte das Vorgehen als „maßgeschneiderte Baugenehmigung“ und „Umgehung“ früherer gerichtlicher Entscheidungen.
Mehr Fläche ist nicht mehr Lärm
Die Lärmwertproblematik klammert die SPD im Antrag nun aber aus. Fraktionssprecher Sepp Körbl argumentiert: Mehr Fläche müsse nicht mehr Lärm bedeuten, sechs Raucher seien nicht zwangsläufig lauter als fünf. Ein veränderter Bebauungsplan soll künftig zumindest eins sicherstellen: dass Erweiterungen, wie sie der Gelbe Löwe vorgenommen hat,baurechtlich möglich sind. Die Richter, sagt Körbl, hätten der Stadt schließlich auch den Hinweis gegeben, dass der eigene Bebauungsplan größeren Erweiterungen im Weg stehe.
Nachdem die Ausschussmitglieder mit zwei Gegenstimmen die Einleitung der Änderung beschlossen haben, untersucht die Stadtverwaltung nun, so Baureferent Joachim Krauße auf Nachfrage, ob sich der Bebauungsplan wunschgemäß umgestalten lässt – „und ob so eine Änderung Sinn macht“. Wie das bei den Richtern ankommen mag? Es sei nicht die Intention, die Gerichtsbarkeit zu verärgern, versichert Krauße. Gemeinsam mit dem Rechtsreferat werde man das Anliegen der SPD intensiv prüfen und dabei auch den Emissionsschutz berücksichtigen. Entscheiden müsste am Ende der Stadtrat. Eines hebt Krauße allerdings hervor: Selbst bei einem neuen Bebauungsplan können Wirte nicht damit rechnen, dass Erweiterungspläne stets abgesegnet werden. Es müsse immer auch der Lärmschutz berücksichtigt werden.
Kontraproduktiv zu den Hausaufgaben
Obwohl CSU-Fraktionschef Dietmar Helm gegenüber „Bedenken“ einräumt, da das Vorhaben „kontraproduktiv zu den Hausaufgaben ist, die die Richter der Stadt aufgegeben haben“, hat seine Partei dem Antrag zugestimmt. Offenbar wollten die Konservativen nicht als Blockierer wahrgenommen werden: Im Hinterkopf, bestätigt Helm, habe man schon auch die CSU-Landtagsfraktion gehabt, die dem Wunsch Fürths eine Absage erteilte, die Biergartenverordnung auf die Gustavstraße zu übertragen. Zudem fühle man sich verpflichtet, eine Lösung für den Gelben Löwen zu finden, dessen Wirte nach Vorliegen der städtischen Baugenehmigung viel Geld investiert haben.
Bei den Grünen war man sich uneinig. Während Kamran Salimi für die Änderung die Hand hob, stimmte Harald Riedel – neben der FW-Vertreterin – dagegen. Ein Schritt, den er sich lange überlegt habe: „Es ist so schwierig, in dieser aufgeheizten Situation sachlich argumentieren zu dürfen.“ Nuancen würden leider leicht untergehen, man selbst würde rasch zur Zielscheibe. Er selbst, stellt Riedel klar, sei für den Ausschank im Freien bis 23 Uhr. Er wünscht sich aber auch: eine Befriedung des Dauerkonflikts.
Eine pauschale Änderung des Bebauungsplans, die auch zusätzliche Kneipen ermöglichen würde, werde das Gegenteil zur Folge haben, befürchtet er: Die Anwohner würden weiter klagen, das Gericht würde keinerlei Signale zur Befriedung erkennen und die Fronten würden sich noch mehr verhärten.
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