Gustavstraße: Niederlage für die Stadt Fürth

19.2.2014, 13:00 Uhr
Das Amtsgericht hat entschieden: Die Baugenehmigung für die Kleeblattstube des Gelben Löwen ist aufgehoben.

© Hans-Joachim Winckler Das Amtsgericht hat entschieden: Die Baugenehmigung für die Kleeblattstube des Gelben Löwen ist aufgehoben.

Am Vormittag gab die Pressestelle des Verwaltungsgerichts die Entscheidung der dritten Kammer des Gerichts bekannt, vorausgegangen war die mündliche Verhandlung am Dienstagvormittag. Die Richter teilen demnach nicht die Auffassung der Stadt, wonach die abgespeckte Variante, also eine kleinere Kleeblattstube als ursprünglich geplant, als "geringfügige Erweiterung" des Gaststättenbetriebs zulässig ist.

Schon in der Verhandlung hatten die Richter deutlich gemacht, dass ihrer Meinung nach in der derzeitigen Situation "jede Erweiterung" des Gaststättenbetriebs problematisch sei. Lärmmessungen hätten gezeigt, dass die Grenzwerte nachts offenbar regelmäßig überschritten würden. Die Genehmigung für die inzwischen verkleinerte Kleeblattstube nannten sie "eine Art maßgeschneiderte Baugenehmigung". Richter Rainer Stumpf ließ keinen Zweifel daran, dass ihm das Vorgehen der Stadt nicht gefiel: "Das Ganze betrachtet das Gericht als eine Umgehung seiner Entscheidung."

Denn die Richter hatten sich schon zweimal zuvor mit dem Gastraum beschäftigt. Per Eilentscheidung gaben sie dem klagenden Anwohner im Februar 2013 Recht und untersagten vorerst den Betrieb der "Kleeblattstub'n". Die Stadt hatte dem Gelben Löwen zuvor gestattet, eine Wohnung im ersten Stock des Hauses gastronomisch zu nutzen. Die Pächter richteten daraufhin direkt über dem Wirtshausbetrieb eine Küche, ein Lager, einen Personal- und einen neuen Gastraum ein. Die sogenannte Kleeblattstube sollte Platz für rund 30 Personen bieten und eignete sich nach Auffassung der Wirte für Familienfeste, Vereinstreffen oder Elternabende. Nach Ansicht des Anwohners bedeutete der neue Gastraum: mehr Gäste, mehr Raucher vor der Tür, mehr Lärm.

Auch in der mündlichen Verhandlung im April 2013 hatte der Anwohner die Richter auf seiner Seite. Sie machten deutlich, dass sie in dem zusätzlichen Gastraum mehr als eine nur "geringfügige Erweiterung" der Gaststätte sahen, wie sie der Bebauungsplan zulasse. Gleichzeitig gab es nach dem ersten Eindruck der Richter schon damals offenbar keinen Spielraum, wenn es um das Ruhebedürfnis der Anwohner in der Kneipenmeile geht.

Im April 2013 wurde das Verfahren eingestellt, nachdem sich die Pächter bereiterklärten, auf die Kleeblattstube zu verzichten, obwohl sie viel Geld in Umbau- und Lärmschutzmaßnahmen investiert hatten.

Später unternahmen die Wirte einen neuen Anlauf. Der Gastraum wurde von 33 auf 20 Quadratmeter verkleinert. Er sollte nur bei geschlossenen Veranstaltungen genutzt werden und die Gäste sollten nur im Hinterhof der Gaststätte rauchen dürfen. Von der Stadt gab es grünes Licht. Die Entscheidung aus Ansbach hebt das nun auf.

Die Richter sehen die Rechte des Anwohners verletzt. Die genehmigte Nutzung als konzessionierte Fläche sei bauplanungsrechtlich nicht zulässig und verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Jede, auch eine nur geringfügige Erweiterung sei als problematisch anzusehen.

 

 

 

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