Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein

29.7.2013, 17:23 Uhr
Das Urteil ist eindeutig: Nach 22 Uhr soll auf den Freischankflächen Schluss sein. Die Stadt wehrt sich dagegen.

© Thomas Scherer Das Urteil ist eindeutig: Nach 22 Uhr soll auf den Freischankflächen Schluss sein. Die Stadt wehrt sich dagegen.

Anlass, in die nächste juristische Runde beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu gehen, ist die inzwischen vorliegende schriftliche Urteilsbegründung aus Ansbach — denn sie fällt erheblich strenger aus, als es die Stadt erwartet hat. Wie Rechts- und Ordnungsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage sagte, verordne das Gericht auf Freischankflächen „de facto eine Sperrzeit von 22 Uhr“. Die Stadt, urteilt das Gericht, habe dem klagenden Anwohner ab diesem Zeitpunkt acht Stunden ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Seite an Seite mit der Kommune will sich nun die Gastronomie-Lobby dagegen stemmen. Man unterstütze die Position der Stadt Fürth in der Frage einer bayerischen Immissionsschutzverordnung für Außengastronomie, schreiben Fritz Ebert, Bezirksvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands, und dessen Bezirksgeschäftsführer Gerhard Engelmann an Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung. Sie fordern sogar Betriebszeiten „bis mindestens 24 Uhr“ im Freien. Die Entscheidung der Richter in Sachen Gustavstraße könne „in ganz Deutschland zum Flächenbrand werden“.

Wie berichtet, will Fürth – parallel zur juristischen Auseinandersetzung – im Städtetag eine gemeinsame Strategie der bayerischen Großstädte forcieren, um auf den Gesetzgeber einzuwirken. Vorbild soll die Biergartenverordnung sein, die die Sperrstunde auf 23 Uhr festsetzt.

Fürths OB zeigt sich erfreut darüber, dass Fürth bei seinem Vorstoß nun Unterstützung bekommt. Er sei „sicher“, dass sich der Landtag schon im Herbst mit dem Thema beschäftigen wird. Die Forderung des Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24-Uhr-Regelung für Außenschankflächen halte er allerdings „für überzogen“.

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