Gustavstraße: Stadt Fürth muss Lärm eindämmen
11.7.2013, 17:13 UhrBereits am Mittwoch verhandelte die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage eines Anwohners, am Donnerstag folgte das Urteil. Nach Meinung der Richter schützt die Stadt Fürth die Anwohner nicht ausreichend vor dem Kneipenlärm in der Gustavstraße.
Zudem sind sie der Auffassung, es sei nicht zulässig, dass die Stadt den Beginn der Nachtzeit auf 23 Uhr festsetzt. Denn rein rechtlich beginnt die Nacht schon um 22 Uhr, ab dann gelten beim Lärmschutz wesentlich strengere Grenzwerte. Momentan verlängert die Stadt für die Freischankflächen der Gastronomen die Sperrzeit um eine Stunde und argumentiert dabei mit einem geänderten Freizeitverhalten der Menschen und dass die Gastroszene in der Gustavstraße historisch gewachsen sei.
Die Richter folgten diesen Argumenten jedoch nicht. Ob die Kommune die Sperrzeit auf 22 Uhr festsetzt oder die Freischankflächen der Wirte verkleinere, um für ausreichend Lärmschutz zu sorgen, bleibe ihr überlassen, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber den Fürther Nachrichten. Fürths Rechtsreferent Christoph Maier sieht hier jedoch kaum Spielraum. Schon kleinere Gruppen, die sich unterhalten, würden dafür sorgen, dass der nächtliche Richtwert 45 dB(A) überschritten wird.
Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Urteils über die Gustavstraße hinaus, ließ das Gericht eine Berufung ausdrücklich zu. Die Stadtverwaltung will nun prüfen, ob sie vor den Verwaltungsgerichtshof zieht.
Weil das Ansbacher Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Stadt in Berufung gehen kann, wird sich laut Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) „faktisch erst mal nichts“ an der 23-Uhr-Regelung ändern. Zudem soll nach den Landtagswahlen im September im Bayerischen Städtetag ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden, um auf den Gesetzgeber hinsichtlich einer späteren Sperrstunde einzuwirken.
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