Gustavstraßen-Anwohner klagen gegen Fürth Festival
3.7.2013, 10:49 UhrDas Verwaltungsgericht hatte vor einigen Wochen die Klage von Gustavstraßen-Anwohner Marcel Schwalme gegen die Zahl der Festivitäten in der Altstadt sowie deren Lautstärke abgewiesen, weil diese zu allgemein gehalten war. Stattdessen rieten ihm die Richter, gegen einzelne Veranstaltungen vorzugehen, sollte er den Eindruck haben, die Stadt tue bei diesen nicht genug, um ihn vor Lärm zu schützen.
Diesen Eindruck hatte Schwalme bereits beim Grafflmarkt im Juni. Doch während die von ihm angekündigte nachträgliche Klage gegen den Grafflmarkt noch aussteht, geht er nun mit zwei Gleichgesinnten per Eilantrag gegen die städtische Genehmigung für das Fürth Festival vor, die ihm seit einer Woche vorliegt. Der Grund: Die Stadt sei den Anwohnern im Vorfeld der Veranstaltung in Sachen Lärmschutz „Nullkommanull“ entgegengekommen.
Dabei betonen die Beschwerdeführer, es sei nicht ihre Absicht, dass die Richter das Fürth Festival, das in der gesamten Innenstadt mit Live-Musik gefeiert wird, in Gänze kippen. Die Klage richte sich gegen den Lärm, der von den Bühnen in der Gustavstraße und auf dem Waagplatz ausgehe.
Fürths Rechts- und Ordnungsreferent Christoph Maier bestätigte gegenüber den FN, dass die Stadt den Anwohnern beim Fürth Festival keine Zugeständnisse gemacht hat, das habe aber einen Grund: Zum Zeitpunkt der besagten Verhandlung in Ansbach seien die Planungen schon beendet gewesen: Verträge mit Musikgruppen waren abgeschlossen, Standorte der Bühnen festgelegt und die Programme gedruckt.
Ungeachtet der neuen Klage, wird die Anwohnergruppe an diesem Donnerstag zu einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister und dem Rechtsreferenten zusammenkommen.
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