Lärm-Konflikt: Stadt lenkt bei Veranstaltungen ein
26.7.2013, 13:00 UhrIn der Stadtratssitzung am Mittwoch erinnerte Rechtsreferent Christoph Maier daran, dass das Verwaltungsgericht Ansbach Mitte Juni die Klage eines Anwohners gegen die Zahl der Veranstaltungstage und deren Lautstärke zwar zurückgewiesen hatte; die Richter gaben der Stadt aber dennoch auf, mehr für den Lärmschutz zu tun und dies in ein Veranstaltungskonzept zu gießen.
Überraschendes kam gestern nicht mehr zu Tage, die meisten Punkte sind schon seit zwei Wochen bekannt. Mitte Juli hatten sich Vertreter der Stadt mit Gastwirten getroffen, um über mögliche Abstriche bei den Festivitäten zu reden. Schon kurz darauf verriet Kaffeebohne-Wirt Jens Graeser dem Bayerischen Rundfunk, was sich die Gastronomen vorstellen könnten: beim Grafflmarkt im September den Ausschank im Freien eine Stunde früher zu beenden, beim Weinfest nur noch an dreieinhalb statt an sechs Tagen Musik zuzulassen und beim Fürther Stadtfest die Bühne in der Gustavstraße zu streichen.
Alle Punkte fanden nun ihren Weg in das Veranstaltungskonzept. Zudem wird beim Fürth Festival die Musik – wie vom Gericht angeordnet – auf den Bühnen Waagplatz und Gustavstraße und darüber hinaus auch am Grünen Markt um 22 Uhr enden. An anderen Standorten mit Live-Musik bleibt es bei 23 Uhr.
Rechtsreferent Maier verhehlte nicht, dass er die Sperrzeit auf den Freischankflächen bei allen Festen – mit Ausnahme des Grafflmarkts – gerne auf 23 Uhr festgesetzt hätte, er konnte sich damit aber nicht gegen die Wünsche aus Politik und Gastronomie durchsetzen. Diese sahen vor, die Sperrzeit am Freitag und Samstag des Weinfests bei 24 Uhr zu belassen. In der Sitzung drückte die SPD dann noch eine Änderung des Konzepts durch: Auch beim Fürth Festival soll es am Freitag und am Samstag weiterhin möglich sein, bis 24 Uhr im Freien zu sitzen. Im Gegenzug könnte dafür um Mitternacht auch im Inneren der Kneipen Schluss sein. „Damit tun wir den Anwohnern doch den größeren Gefallen“, sagte SPD-Fraktionschef Sepp Körbl.
Der Vorschlag fand eine Mehrheit im Stadtrat, obwohl Maier warnte: Gerade im Hinblick auf das Weinfest, das schon Ende Juli beginnt, halte er „diese Aufweichung für gefährlich“. Die Gefahr wachse, vor Gericht „die dritte Niederlage in Folge“ gegen die vier beschwerdeführenden Anwohner zu kassieren. Deren Vorschläge, die Freischankflächen bei den Festen nicht mit Bierbänken zu „verdichten“ sowie auf sogenannte Ausschankstände bzw. -wagen zu verzichten, fanden im Konzept keinen Niederschlag.
Kritik übte der parteilose Stadtrat Siegfried Tiefel: Er könne nicht erkennen, dass „nun Rechtsfrieden einkehren wird“, denn das Konzept entspreche nicht den gerichtlichen Vorgaben. Dem widersprach SPD-Fraktionschef Körbl. Man habe einen neuen Kompromiss mit einigen Zugeständnissen an die Anwohnergruppe erzielt. Von einem Kompromiss wollte CSU-Sprecher Tobias Wagner erst gar nicht reden: „Den hatten wir 2011“, erinnerte er. „Weitere Zugeständnisse“, so Wagner, sei wohl treffender. „Aber wir müssen und können damit leben.“
Auch an anderen Fronten wird gekämpft: Fast einstimmig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung damit, in den Gremien des Bayerischen Städtetags darauf hinzuarbeiten, den Gesetzgeber zum Handeln zu bringen. Er soll nach Vorbild der Bayerischen Biergartenverordnung festlegen, dass für gewachsene Kneipenviertel ebenfalls eine Sperrzeit von mindestens 23 Uhr im Freien gilt.
Noch geprüft wird der Vorschlag der CSU, das „Mischgebiet“ Gustavstraße in ein „Kerngebiet“ umzuwidmen. Baureferent Joachim Krauße meldete zwar Bedenken an, dennoch soll die Verwaltung zumindest ausloten, welche Erfahrungen andere Städte damit machen.
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