Lärm: Stadt Fürth schwächt Anwohnerschutz ab
29.6.2018, 19:45 UhrDer neue Bebauungsplan wird nicht alle früheren Regelungen für Kneipen und Feste in der Fürther Altstadt zurückbringen, die im Laufe des jahrelangen Gerichtsstreits mit einer Handvoll Anwohnern und Hausbesitzern gekippt werden mussten. Aber die Stadtspitze erhofft sich einiges von dem Schritt – wenigstens weitere Einschnitte will sie damit abwenden.
Zur Erinnerung: Bereits seit 2013 kämpfen einzelne Kläger für mehr Ruhe im Viertel rund um die Gustavstraße mit seinen vielen Lokalen. Mehrfach hatten sie Erfolg. Und immer wieder verwiesen die Richter dabei auf den alten Bebauungsplan. Dieser sah nämlich eine Art "besonderen Anwohnerschutz" vor.
Erklären lässt sich das mit der Entstehungszeit: 1988 war er in der Absicht erstellt worden, das Wohnen in der Altstadt attraktiver zu machen. Damals zog es viele Menschen "ins Grüne", an den Stadtrand oder ins Umland, während es im Viertel immer mehr Anträge für – auch dubiose – Gaststätten und Spielhallen gab. Die Stadt reagierte mit einem "Kneipenstopp" und verbot hier neue Gastro-Betriebe und Vergnügungsstätten.
Seit 1988 aber hat sich viel geändert, argumentiert die Stadtspitze nun. Das Quartier sei beliebt, es biete hübsche Lokale und viel Aufenthaltsqualität. Kurzum: Der Bebauungsplan passe nicht mehr zur heutigen Gustavstraße, die es zu bewahren gelte. Bereits 2014 beschloss die Kommune daher, die Vorgaben zu ändern.
Das langwierige Verfahren ist jetzt abgeschlossen. Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat die Änderungen abgesegnet. Oberbürgermeister Thomas Jung spricht von einer "entscheidenden Weichenstellung". Bei einer Bürgerbeteiligung gab es überwiegend Zustimmung.
Vor allem ein Signal
Was sich konkret ändert: Neue Lokale und Erweiterungen bestehender Betriebe sind künftig grundsätzlich möglich – allerdings nur dort, wo die Lärmgrenzwerte, die bundesweit für Mischgebiete gelten, es noch zulassen. Im Herzen der Altstadt gibt es dafür kaum noch Spielraum, das weiß man im Rathaus. Die Überarbeitung des Bebauungsplans ist deshalb vor allem das Signal an die Richter, dass man nicht nur Anwohner, sondern nun auch Kneipen schützen möchte.
Die Kläger können versuchen, den neuen Bebauungsplan vor Gericht anzugreifen. Im Rathaus rechnet man damit bereits.
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