Lärmstreit: Neue Regeln für Fürths Altstadt
12.6.2018, 16:00 UhrDie Stadt hofft, dadurch ihre Position vor Gericht zu stärken und weitere Einschnitte zu verhindern. Die Änderung könne zudem helfen, auch unter der Woche eine Außensperrzeit von 23 Uhr zu ermöglichen. Mit einer Verdichtung von Gaststätten sei hingegen nicht zu rechnen, argumentiert die Kommune, denn: Es gelten auch künftig die bisherigen Lärmgrenzwerte, und diese seien "durch die Immissionen aus den bestehenden Gaststätten bereits annähernd ausgeschöpft".
Der alte Bebauungsplan wirkt nach Lesart des Rathauses einseitig zugunsten der Bewohner. Man wolle aber eine "urbane Mischung" von Wohnen, Gastronomie und Gewerbe behalten. Zunächst wird darüber diesen Mittwoch (15 Uhr, Technisches Rathaus, Hirschenstraße 2) der Bauausschuss beraten, am 28. Juni soll der Stadtrat den Entwurf beschließen.
Laut Stadt gingen bei der ersten Auslegungsphase im Rahmen der Bürgerbeteiligung knapp 500 positive und elf negative Stellungnahmen ein; von Betroffenen im Geltungsbereich des Bebauungsplans seien 40 positive und vier negative Rückmeldungen gekommen. In einer weiteren Runde im Dezember 2017 gab es elf Einwendungen, davon acht aus dem betroffenen Gebiet. Die dritte Beteiligungsrunde (Januar bis März 2018) erbrachte acht Einwendungen, sieben davon aus dem Geltungsbereich.
In den Augen von OB Thomas Jung ist die Änderung "von großer Bedeutung" für die Entwicklung in der Altstadt. "Die Gustavstraße ist das Herzstück der Gastlichkeit und der Geselligkeit unserer Stadt", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus. Sie müsse "lebendig bleiben und Platz für Künstler, für besonderen Einzelhandel und entspannte Gastronomie bieten".
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen