MS Fürth: Millionenpleite beschäftigt das Gericht
25.7.2016, 06:00 UhrErfolgsmeldungen gibt man gerne an die Presse weiter. Vor kurzem erreichte die Redaktion eine E-Mail des Nürnberger Rechtsanwalts Christian Fiehl. Er hatte vor Gericht Geld erstritten, das sein Mandant bereits verloren geglaubt hatte.
Blick zurück: Im Jahr 2007 brachte die Sparkasse Fürth eine Schiffsbeteiligung auf den Markt, die als „Exklusivfonds“ beworben wurde. 178 Anleger zahlten insgesamt 2,36 Millionen Euro ein. Als Miteigentümer des Containerfrachtschiffs mit dem Namen „MS Fürth“ hofften sie auf eine ordentliche Rendite. Kurz darauf nahm die Finanzkrise, die sich zu einer Weltwirtschaftskrise auswachsen sollte, dem Schiffsfonds den Wind aus den Segeln. Im Sommer 2014 fuhr er endgültig in die Insolvenz.
Als die FN über das Debakel berichteten, meldeten sich enttäuschte Anleger bei Anwalt Fiehl. Einem Mandanten hat das Landgericht Nürnberg-Fürth kürzlich die volle Summe zugesprochen, die er im Jahr 2007 in den Fonds der Sparkasse eingezahlt hatte: 20 000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Bank könnte noch dagegen vorgehen.
Grundsätzlich gilt: Ein Schiffsfonds ist eine Unternehmensbeteiligung, die Risiken birgt – bis hin zum Totalverlust wie bei der MS Fürth. Daher gibt es keine „grundsätzliche Entscheidung“ des Landgerichts über „die Sinnhaftigkeit des Anlagemodells“, wie Justizpressesprecher Michael Hammer sagt. Stattdessen werde jeder Einzelfall geprüft. Dabei geht es um Glaubwürdigkeit und Fragen wie: Wurde der Kunde „anlagegerecht und anlegergerecht“ beraten? Oder mit anderen Worten: Wurde jemandem, der das Risiko scheut, möglicherweise eine Anlage aufgeschwatzt, die gar nicht zu ihm passte?
Weil dies nur schwer zu belegen ist, verfolgen Anwälte wie Fiehl noch eine andere Strategie: Sie versuchen nachzuweisen, dass die Bank nicht offengelegt hatte, für den Abschluss der Anlage eine Provision genommen zu haben. Auch im jüngsten Fall gab dieses Argument den Ausschlag zugunsten des Klägers.
Allerdings, so Fiehl, habe das Gericht ebenfalls berücksichtigt, dass der Mann – seit Jahrzehnten Sparkassenkunde – sein Geld stets konservativ angelegt hatte. Tendenziell schlechtere Chancen hätten alle, die in der Vergangenheit sehr risikofreudig spekuliert und vielleicht sogar schon mal eine Pleite erlebt haben.
Einen MS-Fürth-Prozess habe er verloren, räumt Fiehl auf Nachfrage ein. In den meisten Fällen hätten sich seine Mandanten mit der Sparkasse auf einen Vergleich geeinigt, der ihnen zwischen 25 und 60 Prozent der Anlagesumme zugesprochen habe. Ihm zufolge läuft zehn Jahre nach Zeichnung die Verjährungsfrist für eine Klage ab. Im Fall der MS Fürth ist das Frühsommer 2017. Wer danach vor Gericht zieht, habe schlechte Karten. Bei der Sparkasse Fürth will man sich gegenüber den FN nicht zu den Prozessen äußern. Schon vor einem Jahr aber hatte Vorstand Hans Wölfel beteuert, die Berater seien die Risikoprotokolle mit jedem einzelnen Kunden sorgfältig durchgegangen.
Die MS Fürth heißt heute Asiatic Neptune und fährt unter der Flagge Singapurs. Der Hamburger Insolvenzverwalter Reimer hat sie Ende Januar an die Reederei Asiatic Lloyd verkauft. Die Sparkassen-Kunden sehen trotzdem keinen Cent. Der Erlös ging, wie bei Insolvenzen üblich, an den Gläubiger, der den Fonds mit viel Fremdkapital finanziert hatte: in diesem Fall die HSH Nordbank.
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