München bestätigt frühen Ausschankstopp beim Grafflmarkt
18.9.2014, 21:13 UhrWie schon beim Grafflmarkt im Juni sollten Gastronomen auch an diesem Wochenende eigentlich bis 1 Uhr im Freien ausschenken dürfen. Nach Angaben der Stadt holten sich 15 Wirte eine entsprechende Erlaubnis („Gestattung“) von der Stadt. Allerdings ging ein früherer Anwohner, der nach wie vor ein Haus in der Gustavstraße besitzt,per Eilantrag gegen diesen verlängerten Ausschank vor.
Beim Verwaltungsgericht in Ansbach klagte er zunächst gegen die Genehmigung für den „Gelben Löwen“ gegenüber seinem Anwesen. Als er damit Erfolg hatte, nahm er zwei weitere Betriebe in seiner unmittelbaren Nachbarschaft ins Visier. Nach FN-Informationen sind das „Wein & Meer“ und „Kaffeebohne“.
Zwei Anwohner des Waagplatzes folgten diesem Beispiel und gingen gegen das „Panolio“ und das „Irish Cottage“ vor. Dass die Beschwerde der Stadt Fürth beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos geblieben ist, hat nun ausschließlich für diese fünf Wirte Konsequenzen.
Fürther Rathaus enttäuscht
Nach Angaben aus dem Rathaus müssen sie am Freitagbend um 22 Uhr den „verdichteten Außenausschank“ beenden. Das heißt, sie müssen Sorge dafür tragen, dass ihre Gäste die zusätzlich aufgestellten Sitzplätze räumen. Um 23 Uhr – der aktuell in Fürth gültigen Sperrzeit auf Freischankflächen – müssen die betroffenen Wirte den Außenausschank komplett einstellen, während die Grafflmarktbesucher auf benachbarten Flächen von nicht beklagten Gastronomen weiter feiern dürfen. Der Grundsatz: „Wo kein Kläger, da kein Richter“ geht hier vor einer einheitlichen Regelung.
Im Fürther Rathaus zeigt man sich enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof. Der städtische Veranstaltungskalender, heißt es, müsse nun nochmals überprüft werden, „um letztlich eine dauerhafte Lösung für Fürth Festival, Weinfest und Grafflmarkt zu erarbeiten“.
Der VGH teilte in seiner Entscheidung zwar den Standpunkt der Stadt, dass die sogenannte TA-Lärm mit ihren strikten Grenzwerten nicht „schematisch“ anzuwenden sei, allerdings sei die Lärmbelastung von 74 dB(A), die von der Kommune bei einem vergangenen Grafflmarkt gemessen worden war, während der Nachtzeit unzumutbar hoch. Als „sehr seltenes Ereignis“ wollte das Gericht den Trödel samt Ausschank ebenfalls nicht werten. In der Gustavstraße, so die Richter, würden ähnlich laute Veranstaltungen „in großer Zahl und in engen zeitlichen Abständen“ stattfinden. Das gehe aus einer Auflistung des Anwohners hervor, der die Stadt nicht widersprochen habe.
"Das ist noch kein Todesstoß"
Liefert der Beschluss des VGH bereits Hinweise auf den Ausgang der Verhandlung am 30. Oktober, wenn die generelle Sperrzeit auf den Freischankflächen der Gustavstraße im Blickpunkt steht? Fürths Rechtsreferent Christoph Maier stellt klar: „Das aktuelle Urteil betrifft nur den Grafflmarkt ab 22 Uhr, das ist noch nicht der Todesstoß.“ Im Gegenteil. Dass der VGH sich gegen eine „schematische Anwendung“ der TA-Lärm ausgesprochen hat, lässt Maier hoffen, dass 23 Uhr als Ausschankende gehalten werden kann.
Gegen den Zapfenstreich hat sich für Freitagabend Protest angekündigt. Am Grafflmarkt und rund um die Gaststätte "Gelber Löwe" sollen Kerzen entzündet und fünf Minuten geschwiegen werden. Ein "Flashmob für unsere Freiheit", wie es auf Facebook heißt. Danach soll außerhalb der "Bannmeile" ausgiebig gefeiert werden - bis 1 Uhr früh natürlich.
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