Neue Mitte Fürth: Vier Baudenkmäler purzeln von der Liste
24.7.2014, 06:00 UhrBetroffen sind die Anwesen Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 6, 8 und 10. Alle vier sind im Zuge der Arbeiten für den neuen Einkaufsschwerpunkt im Inneren stark verändert und zum großen Teil entkernt worden. Dem Landesamt ging das zu weit: Die Eingriffe hätten zu einem Verlust der „bauzeitlichen Binnengliederung und der historischen Ausstattung“ geführt, heißt es.
Fürths Stadtheimatpfleger Alexander Mayer lässt deshalb kein gutes Haar an den Verantwortlichen. Da bekanntlich auch der geschützte Festsaal des Park-Hotels längst abgerissen worden ist, sei die Neue Mitte, klagt Mayer, „nun dank MIB und der Stadt Fürth frei von Baudenkmälern“.
In seinem jüngsten Rundbrief zitiert er zudem aus einem Artikel der Stadtzeitung, dem Amtsblatt der Stadt Fürth. Über die Bauarbeiten an der Häuserzeile in der Breitscheidstraße heißt es darin, Investor MIB entspreche gleichermaßen „den Anforderungen des Städtebaus, des Denkmalschutzes und der neuen Nutzung“. Und weiter: Unter anderem trage der „massive Aufwand“, mit dem die historischen Häuserzeile in die Neue Mitte einbezogen werde, dem Anspruch der Stadt Rechnung, „als Denkmalstadt Fürth in der Gruppe der deutschlandweiten Vorreiter für die entsprechenden stadtplanerischen Fragen mit dabei zu sein.“
Für Mayer ist das nichts als „salbungsvolles Wortgeklingel“. Wie die Wirklichkeit aussieht, zeige die Entscheidung des Landesamts für Denkmalpflege. Und was sagt das Rathaus? Baureferent Joachim Krauße hat Verständnis für die Münchner Behörde. „Wenn nur noch Fassaden stehen und die Häuser innen bis auf die oberen Decken ausgehöhlt sind, dann kann ich aus fachlicher Sicht nicht dagegen argumentieren“, räumt Krauße ein. Entscheidend sei für ihn jedoch, was man für dieses „Opfer“ bekomme. Im Fall der Neuen Mitte erhalte die Stadt einen Gegenwert, der es verschmerzen lasse, dass die Häuser mit ihren weiterhin stadtbildprägenden Fassaden nicht mehr auf der Liste stehen.
Während Kritiker wie die Bürgerinitiative „Bessere Mitte“ stets betont haben, Denkmalschutz und Einzelhandel ließen sich sehr wohl vereinbaren, wenn man denn nur wolle, pocht Krauße darauf, dass die geplante Nutzung der Häuser ohne Eingriffe nicht möglich gewesen wäre.
Stellt sich die Frage, warum es die Stadt Fürth den Investoren beim Auswahlverfahren überhaupt vorgegeben hatte, bei ihren Planungen den Denkmalschutz „zu beachten“. Krauße nennt das ein „Ur-Missverständnis“. Die Stadt habe ausdrücklich nicht festgeschrieben, dass sämtliche Denkmäler zu erhalten seien. Stattdessen habe die gewählte Formulierung signalisiert, dass Eingriffe in die Substanz vorstellbar seien. Er werfe sich allerdings selbst vor, so Krauße, darauf zu wenig hingewiesen zu haben. Das habe bei manchen Leuten die Illusion geweckt, sämtliche Bausubstanz werde erhalten.
Krauße betont, dass die Stadt beim Denkmalschutz immer von Fall zu Fall entscheiden müsse. Mit Blick auf die Breitscheidstraße 4 bis 10 dürfe keinesfalls der Schluss gezogen werden, die Stadt gebe „hemmungslos Denkmäler auf“. Die Frage, die man sich immer stellen muss, sei doch: Ist es das Opfer wert?
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