Niederlage im Kampf um längere Öffnungszeiten
9.5.2014, 16:00 UhrWährend in Biergärten bis 23 Uhr gezecht werden darf, ist an Kneipentischen im Freien bereits eine Stunde früher Zapfenstreich. Eine Ungleichbehandlung, gegen die Anhänger des Nachtlebens aufbegehren. Ihnen stehen auf Fürths Kneipenmeile jedoch Anwohner gegenüber, die für ihr Ruhebedürfnis vor Gericht gezogen sind. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat ihnen Recht gegeben, doch die Stadt Fürth ist in Berufung gegangen. Oberbürgermeister Thomas Jung fordert die CSU auf, nun selbst Initiativen zur „Rettung der Gustavstraße“ zu ergreifen.
Bei der Abstimmung im Landtag hat sich die Fürther CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger bereits auf die Seite der Befürworter der 23-Uhr-Regelung geschlagen. Sie plädiert dafür, wie in Nordrhein-Westfalen den Kommunen die Entscheidung über die Betriebsdauer von Freischankflächen zu überlassen.
Auf heftige Kritik des Fürther SPD-Abgeordneten Horst Arnold ist die Einschätzung des umweltpolitischen CSU-Sprechers im Landtag, Otto Hünnerkopf, gestoßen, der unter Berufung auf einen Fernsehfilm die Situation in der Gustavstraße als „ganzjähriges Oktoberfest“ bezeichnet hat, das man den unter Lärmbelastung leidenden Anwohnern nicht zumuten dürfe.
Jung lädt Hünnerkopf nach Fürth ein, damit dieser sich vor Ort selbst ein Bild von den Zuständen machen könne. Er nimmt auch Ministerpräsident Horst Seehofer beim Wort, der den Gastwirten bei seinem Fürth-Besuch im Wahlkampf zugesagt hatte, sich dem Thema Öffnungszeiten anzunehmen.
Während Jung hofft, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ansbacher Entscheidung aufhebt, sieht Guttenberger noch Chancen am Verhandlungstisch: „In der Diskussion zeigte sich, dass man bayernweit davon ausgeht, dass bei runden Tischen eine Einigung auf 23 Uhr ohne weiteres möglich sei.“ Sie will sich nun in ihrer Fraktion für eine Regelung im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes einsetzen.
Dass auch die Argumente des Städtetages, des Bundes Deutscher Schausteller sowie des Hotel- und Gaststättenverbandes die Landtagsmehrheit nicht umstimmen konnten, bedauert Arnold außerordentlich. Nach seinen Worten hat „die CSU die Chance vergeigt, einen wichtigen Beitrag für Rechtsfrieden, Rechtssicherheit und Lebensqualität in Bayern und in Fürth zu leisten“.
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