Platz für die Radler im Fürther Land

7.6.2016, 16:00 Uhr
Platz für die Radler im Fürther Land

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Diese Markierungen auf der Fahrbahn gibt es beispielsweise in Fürth, unter anderem in der Karolinen- und der Espanstraße, aber auch im Zirndorfer Stadtgebiet. Sie sind zwischen 1,25 und 1,5 Meter breit. Autos dürfen die Schutzstreifen nur überfahren, wenn dabei keine Radler gefährdet werden.

Vor einem Jahr hatte Kreisrätin Heidemarie Deffner (Bündnis 90/Grüne) in einer Sitzung des Bauausschusses angeregt, zu prüfen, ob auf der FÜ 15 in Roßtal (Bahnhof-/Pelzleinstraße) ein solcher Streifen markiert werden könne. Dies nahm Landrat Matthias Dießl zum Anlass, den Prüfauftrag auf alle innerörtlichen Kreisstraßen auszudehnen.

Das Ergebnis ist aber relativ ernüchternd: Neben Roßtal kommt nur noch die alte B 8 in Langenzenn zwischen Denkmalplatz und Raindorfer Weg in Frage. In den anderen Fällen erwies sich die zu geringe Fahrbahnbreite — benötigt werden mindestens sieben, besser siebeneinhalb Meter — als Ausschlusskriterium. Parkbuchten, auch an der FÜ 15 in Roßtal, stellen ebenfalls ein Hindernis dar. Das Landratsamt will nun mit den beiden betroffenen Kommunen sprechen. Sollten die Probleme gelöst werden, kann noch heuer in Roßtal und Langenzenn markiert werden.

In der jüngsten Bauausschusssitzung fragte Deffner nun, ob es nicht möglich sei, eventuell nur einseitig einen Streifen abzutrennen. Beispielsweise auf dem Abschnitt der FÜ 15 zwischen dem Edeka-Markt in Roßtal und dem Bahnhof. Bergauf bremsen die Radler hier den motorisierten Verkehr aus.

Das gebe die Richtlinie nicht her, antwortete Christoph Eichler vom Staatlichen Bauamt, sagte aber eine Überprüfung im Einzelfall zu. Im Fokus hatte das Thema „Einseitige Streifen“ auch der Landrat. Er wolle dies in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen beim Innenminister anregen, meinte Matthias Dießl.

Und damit nicht genug: Noch eine ihrer Meinung nach gefährliche Straßenverbindung in Roßtal, die Route aus dem Ort hinauf zur B 14, brachte Deffner ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine Staatsstraße. Das bewog den Landrat, das Straßenbauamt zu beauftragen auch alle anderen entsprechenden innerörtlichen Staatsstraßenabschnitte zu untersuchen.

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