S-Bahn-Schwenk: Stadt Fürth weist der Bahn 19 Fehler nach
12.9.2014, 06:00 UhrDahinter steckt eine Fleißarbeit der städtischen Verkehrsplanung. Die hatte, wie berichtet, gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für den Schwenk beim Bundesverwaltungsgericht mit 200 Seiten Begründung geklagt. Auf die Stellungnahme der Bahn hin wurden jetzt weitere 130 Seiten Argumente nachgeschoben. „Acht Fehler hat die Bahn bereits zugegeben oder zumindest nicht bestritten“, sagt Verkehrsplanungschef Matthias Bohlinger.
So wurde etwa die Bevölkerung von Boxdorf der Schmalau zugeschlagen, wodurch der dort geplante Haltepunkt rein rechnerisch mehr Frequenz erhält. Zudem wird der Fahrgastabzug durch die Stadt-Umland- Bahn nicht berücksichtigt. Allein dadurch sinkt die Rentabilität des Schwenks nahe an den Grenzwert, ab dem öffentliche Bauprojekte gefördert werden. Die bislang unter diesem Wert rangierende Trasse entlang der Bestandsstrecke ist nun hingegen deutlich rentabler.
Werden alle 19 Fehler berücksichtigt, ist der Schwenk nicht mehr förderfähig. Zu den Ungereimtheiten zählt Bohlinger die Kosten der Lärmschutzwände. Entlang der Bestandstrasse werden sie von der Bahn mit 630 Euro pro Quadratmeter kalkuliert, während sie am Schwenk nur mit 230 Euro zu Buche schlagen sollen. Zudem seien im Bereich Stadeln Süd die erforderlichen Wände gar nicht berücksichtigt worden.
Könnten Schadstoffe ins Grundwasser gelangen?
Den Auflagen für den Artenschutz wolle die Bahn auf völlig veralteten Grundlagen Rechnung tragen. Und schließlich bezweifelt der städtische Verkehrsplanungschef, dass der Grundwasserschutz bei der über weite Strecken auf Dämmen verlaufenden Schwenktrasse gewährleistet ist, wie es die Bahn meint. Weil das Material für die Dämme nicht völlig rein sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe daraus langfristig ins Grundwasser gelangen.
Die Bahn dagegen sieht den Grundwasserschutz an der Bestandsstrecke für problematischer an. Aber Bohlinger gibt zu bedenken: „Die Gefahr geht doch mehr von den Güterzügen aus, als von der S-Bahn.“
Ungeachtet der Auflage des Bundesverwaltungsgerichts, bis zur Entscheidung in der Streitsache keine bauvorbereitenden Maßnahmen zu treffen, hat die Bahn bereits Arbeiten für die Schwenktrasse europaweit ausgeschrieben. Es handelt sich laut Bohlinger um die Brücke über den Frankenschnellweg und Rodungen im Waldbereich. Fällt der Schwenk durch, wären die aus Steuermitteln finanzierten Investitionen in den Sand gesetzt. Jetzt ist die Politik am Zug.
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