Schokohasen beschäftigten Europas Justiz
26.5.2012, 12:12 UhrDie Richter wiesen damit endgültig eine Klage der Schweizer Süßwarenfirma zurück, der das Schokotier als europäische Marke schützen lassen wollte.
Parallel dazu hatte Lindt in einem jahrelangen Verfahren, das in Deutschland bis vor den Bundesgerichtshof ging, der Confiserie Riegelein vorgeworfen, einen allzu ähnlichen Goldhasen auf den Markt gebracht zu haben. Der Lindt-Hase unterscheidet sich nicht genügend von ähnlichen Produkten, befanden nun die europäischen Richter. Damit bestätigten sie eine erste Entscheidung ihrer Kollegen der unteren Kammer beim Europäischen Gerichtshof. Auch das Gemeinschaftsmarkenamt der EU, bei dem Lindt & Sprüngli seinen Goldhasen schützen lassen wollte, hatte den Antrag zurückgewiesen.
Zuvor hatten bereits deutsche Gerichte geurteilt, es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen. Nicht nur sei auf beiden gut sichtbar der Herstellername zu sehen, sie unterschieden sich auch deutlich in Form und Farbe. Außerdem wickle Lindt seinen Häschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während Riegelein eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.
Länger auf dem Markt
Lindt hatte vom Konkurrenten Unterlassung und Schadenersatz verlangt. Die Anwältin der Schweizer führte ins Feld, wie wichtig Form und Farbe für eine Marke seien. Der Riegelein-Anwalt hielt dagegen: Nicht allein Farbe und Form seien für Verbraucher wichtig, um eine Marke zu erkennen. Auch die anderen Merkmale des Lindt-Hasen, wie das rote Bändchen und die Glocke, spielten eine große Rolle.
Er machte zudem darauf aufmerksam, dass der Hase von Riegelein seit 50 Jahren in dieser Form produziert werde. Erst seit 2000 habe Lindt seine Marke angemeldet.
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