Stadt Fürth prüft das Bürgerbegehren
30.1.2013, 13:00 UhrWie Rechtsreferent Christoph Maier am Dienstag auf FN-Anfrage sagte, gebe es Bedenken, ob sie jedoch das Bürgerbegehren ins Wanken bringen, sei noch nicht geklärt. Wie berichtet, stellt der Verein „Wir sind Fürth“ die Frage: „Sind Sie dafür, dass der Erhalt der Gebäude des Parkhotels, Rudolf-Breitscheid-Straße 15, einschließlich des historischen Festsaals, im Bebauungsplan 370a verbindlich festgeschrieben wird?“ Wer dies per Unterschrift bejaht, spricht sich für einen Bürgerentscheid aus.
Maier zufolge muss zum einen abgeklopft werden, ob in einem Bebauungsplan derart strikte Festlegungen überhaupt möglich wären; zum anderen geht es darum, ob durch einen Ausgang des Bürgerentscheids im Sinne der Initiatoren der Vertrag der Stadt mit dem Bauherren des Einkaufsschwerpunkts, der Firma MIB, nichtig werden könnte — und Fürth Schadenersatzforderungen drohen. Maier durchforstet deshalb in diesen Tagen einen „dicken Leitz-Ordner“ mit den Vertragsunterlagen.
Komme man zu dem Schluss, dass die Fragestellung zu beanstanden ist, werde man dies dem Verein mitteilen; dieser könne sie ändern, alle bis dahin gesammelten Unterschriften wären dann aber ungültig. Hält er an der Formulierung fest, hat der Stadtrat das letzte Wort. Er muss in jedem Fall über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids befinden — immer vorausgesetzt natürlich, die dafür nötigen 4600 Unterschriften kommen zusammen. Fristen muss der Verein dabei nicht beachten, denn es gibt laut Maier „keinerlei Zeitbeschränkung“.
Unterdessen sammeln auch andere: Im Zentrum kursieren zahlreiche Unterschriftenlisten der Einzelhändler gegen das Bürgerbegehren, im Internet macht eine Initiative namens „Pro neue Mitte“ mobil.
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