Weinfest muss eine Stunde früher enden
24.7.2014, 18:34 UhrDie Kläger wollten sich den zu erwartenden Lärm nicht bieten lassen. Die Fürther Stadtverwaltung hatte die Feier, die vom 30. Juli bis 4. August steigt, jeweils von 17 bis 23 Uhr genehmigt. Spätestens eine Stunde vor Mitternacht hätten demnach die Gäste die Freischankfläche verlassen und die Aufräumarbeiten abgeschlossen sein müssen. Musikdarbietungen hatte schon die Stadt nach 22 Uhr untersagt. Sie verbot außerdem Verstärker und Lautsprecher.
Das Ansbacher Gericht hat nun festgelegt, dass das weinselige Ereignis insgesamt schon um 22 Uhr zu enden hat (Az.: AN 10 s 14.01176). Der zu erwartende Lärm stelle, so das Gericht, eine so massive Störung der Nachtruhe dar, dass dies den klagenden Anwohnern nicht mehr zumutbar sei.
Dagegen sei es vertretbar, das Weinfest bis 22 Uhr stattfinden zu lassen.
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