Zukunft des Fürther Weinfests ist ungewiss
11.8.2015, 06:00 UhrEs war schon alles vorbereitet im vergangenen Jahr. Doch dann kamen die Eilanträge von drei Hausbesitzern – und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, wonach das Weinfest an allen sechs Tagen um 22 Uhr zu enden habe.
Damit sei die Veranstaltung nicht kostendeckend durchzuführen, argumentierte die entsetzte Wirte-Gemeinschaft aus der Gustavstraße, die das Fest Jahr für Jahr organisiert hat, und zog die Konsequenzen: Das Fest wurde abgeblasen.
Als „haarsträubend lebensfremd“ kritisierten die Gastronomen den Beschluss und waren damit nicht allein. Die Bürgerinitiative „Wir sind die Gustavstraße“ formte sich in jenen Tagen, ein Protest-Picknick mitten auf der Straße war ihre erste öffentliche Aktion.
Heuer stand das Weinfest gar nicht erst in Aussicht: Früh haben sich die Wirte entschieden, auf die Veranstaltung zu verzichten. „Uns war klar, dass sie leicht zu beklagen ist“, sagt Harald Walter vom Pfeifndurla. Der Urteilsspruch 2014 sei deutlich gewesen, „es war etwas Ähnliches zu erwarten“. Und das Risiko, kurzfristig wieder alles umwerfen zu müssen, habe man nicht eingehen wollen: „Man kauft außerordentlich viel Wein ein für diese Tage, man teilt das Personal ein – man braucht da eine gewisse Planungssicherheit.“
Entscheidend wird für die Gastronomen daher sein, wie sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in der Causa Gustavstraße positioniert. Am VGH sind, wie berichtet, zwei Berufungsverfahren anhängig: Richter werden sich wohl spätestens im Herbst zum einen mit den Festivitäten in der Fürther Altstadt, zum anderen mit der Außensperrzeit im Alltagsbetrieb beschäftigen.
Mit dem jüngst überarbeiteten und gestutzten Veranstaltungskonzept, das die Lärmbelastung für die Anwohner übers Jahr gesehen verringern soll, hofft die Stadt Fürth, gute Karten vor Gericht zu haben. Das Weinfest ist darin weiter vorgesehen – allerdings soll es von sechs auf vier Tage verkürzt werden. Enden soll es am Donnerstag um 23 Uhr, am Freitag und Samstag um 23.30 Uhr, am Sonntag um 22 Uhr. Unverstärkte Musik ist bis 22 Uhr vorstellbar.
Er persönlich könnte mit dieser Regelung gut leben, sagt Harald Walter. Die Verkürzung auf vier Tage sei für ihn kein Problem. Sollte der VGH aber auf ein Ende um 22 Uhr bestehen, könnte dies das endgültige Aus des Festes sein: „Das ist zu knapp“, sagt Walter. „Da müsste man um 21.30 Uhr abkassieren und die Leute zum Gehen drängen.“
SPD-Stadtrat Sepp Körbl hat unterdessen in der Stadtratssitzung Ende Juli vorgeschlagen, dass künftig die Stadt als Veranstalter des Festes auftritt und so das Risiko für die Wirte minimiert. Diskutiert und entschieden wurde in der Sitzung darüber jedoch nicht.
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