Zweifel am effektiven Denkmalschutz
16.3.2011, 09:00 Uhr„Weitere zwingende Vorgabe ist die Beachtung des Denkmalschutzes.“ So stand es in der 18-seitigen „Aufgabenbeschreibung für das Investorenauswahlverfahren“, die der städtische Wirtschaftsausschuss und der Bauausschuss am 21. Februar auf den Weg brachten. Zwei Tage später jedoch, in der entscheidenden Stadtratssitzung, kam eine Neufassung auf den Tisch, die zwar um etliche Anregungen der Bürgerinitiative „Bessere Mitte“ ergänzt worden war — der besagte Passus aber fehlte.
Zunächst blieb das unbemerkt, doch dann hakte die BI nach und gab in einer Mitteilung ihrer „Verwunderung“ darüber Ausdruck. Während BI-Sprecher Christofer Hornstein auf Anfrage unserer Zeitung keinen Vorsatz unterstellen mochte, munkeln andere schon von arglistiger Täuschung.
„Keine böse Absicht“
Oberbürgermeister Thomas Jung äußerte zwar gegenüber unserer Zeitung ein gewisses Verständnis für die bei kritischen Beobachtern entstandenen Irritationen, versicherte jedoch: „Dahinter steckte keine böse Absicht.“ Wie der für die Aufgabenbeschreibung zuständige Stadtplaner im Wirtschaftreferat, Stefan Röhrer, erläutert, sei das – auch in seinen Augen bedauerliche – Versäumnis dem Zeitdruck und „stundenlangen Diskussionen“ am Tag zwischen den Sitzungen geschuldet gewesen.
Röhrer vertritt ungeachtet dessen die Ansicht, der Wunsch nach Beachtung des Denkmalschutzes komme an anderen Stellen des Schriftstücks deutlich zum Ausdruck; inzwischen aber hat man versucht nachzubessern. In einer sogenannten „Verfahrensleitenden Verfügung“, die ergänzend zur Aufgabenbeschreibung an die Investoren verschickt wurde, heißt es nun: „Klarstellend wird ...mitgeteilt, dass die im Genehmigungsverfahren erteilten denkmalschützerischen Auflagen zwingend einzuhalten sind.“
Den Fürther Grünen geht das nicht weit genug, für kaum aussagekräftig und für zu unverbindlich halten sie die Verfügung. Sie beantragen deshalb in der heutigen Stadtratssitzung (15 Uhr, Rathaussaal), unterstützt von der Bürgerinitiative und vom Fürther Stadtheimatpfleger, zur alten Formulierung zurückzukehren und den kompletten Text durch einen nochmaligen Beschluss abzusegnen.
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