GFE-Prozess: Neunjährige Haftstrafe für Firmengründer Horst K.
27.2.2014, 17:40 UhrAlle elf Angeklagten aus der Führungsebene von Vertrieb, Technik und Geschäftsleitung wurden „wegen gewerbs- und bandenmäßigem Betrug verurteilt“, so Vorsitzender Richter Bernhard Germaschewski von der 12. Strafkammer in seiner Urteilsbegründung im historischen Schwurgerichtssaal des Nürnberg-Fürther Landgerichts.
Den früheren Chef der Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien (GFE) schickte das Landgericht Nürnberg-Fürth am Donnerstag für neun Jahre ins Gefängnis. Die anderen zehn Angeklagten – ebenfalls frühere Manager und hochrangige Mitarbeiter aus dem Vertrieb – bekamen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs Strafen zwischen drei und sechseinhalb Jahren.
Alle elf Angeklagten hätten mit Vorsatz gehandelt, um betrügerisch Geld zu verdienen, sagte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer, Bernhard Germaschewski. Vier der elf Männer sitzen im Gefängnis.
Wie berichtet, wurde die GFE-Gruppe mit Firmensitzen in der Schweiz und Nürnberg sowie einem weitverzweigten Firmenkonstrukt am 30.11.2010 von der Staatsanwaltschaft faktisch stillgesetzt. Zuvor hatten Direktvertriebsstrukturen nicht nur in Deutschland bei 1419 Kunden über 1500 der nicht in funktionsfähiger Form vorhandenen, hochwirksamen Blockheizkraftwerke (BHKW) verkauft und mehr als 62 Millionen Euro erlöst. Den Kunden waren 30-prozentige Jahresrenditen versprochen worden.
Ein Produkt, das es gar nicht gab
Im Jahr 2010 pries die GFE „Blockheizkraftwerke in Containerbauweise“ an. Die Maschinen sollten mit viel Wasser und wenig Pflanzenöl hochwirksam Strom erzeugen. Die angeblichen Wundermotoren sollten 20 Jahre lang 30-prozentige Jahresrenditen erwirtschaften. Tatsächlich aufgestellt wurden aber nur ein paar Container. Sie produzierten zwar Strom, aber beileibe nicht 24 Stunden und sieben Tage die Woche, wie im Prospekt versprochen. „In einer normalen Firma würde man erstmal einen Prototypen herstellen, diesen dann testen und am Schluss in Produktion gehen“, sagte der Richter. „Hier war es genau umgekehrt: Hier hat man ein Produkt verkauft, das es gar nicht gab. Dieser Wundermotor war nicht viel mehr als ein x-beliebiges Stromaggregat.“
In dem 16-monatigen Prozess mit 94 Verhandlungstagen wurden 212 Zeugen und drei Sachverständige gehört. Ganze sieben Tage lang wurden nur abgehörte Telefongespräche geprüft. Zwei Staatsanwälte und 39 Verteidiger waren an dem Verfahren beteiligt. „Aus den Telefonaten geht genau hervor, dass alle wussten, dass es kein Blockheizkraftwerk-System gegeben hat, das auch nur annähernd zu den Werbeversprechen gepasst hätte“, sagte Germaschewski.
Kein Messias der erneuerbaren Energien
Das sei den Angeklagten aber egal gewesen. „Sie wollten nur ihre Provisionen und Umsatzbeteiligungen kassieren.“ Das weit verzweigte Unternehmen hatte laut Anklageschrift keinen funktionierenden Geschäftsbetrieb und arbeitete mit einer Art Schneeballsystem: Das Geld neuer Kunden floss an die bereits bestehenden Kunden, und alle waren zunächst zufrieden. Auch sich selbst hätten die Beteiligten großzügig bedacht. Einige Angeklagte waren wegen Betrugs mit Photovoltaikanlagen einschlägig vorbestraft. „Sie wussten ganz genau, dass diese ökologischen Anlagen bei Anlegern ziehen: Mit 30 Prozent Rendite ist ordentlich zu verdienen und nebenbei rettet man den Planeten“, sagte Germaschewski.
Die versprochene Rendite sei jedoch eine „reine Luftnummer“ gewesen – „größenwahnsinnig, kriminell und betrügerisch“. Dem 59-jährigen Hauptangeklagten sagte der Richter in dem voll besetzten Saal: „Sie sind nicht der Messias der erneuerbaren Energien. Man wird nach ihnen auch keine Grundschule benennen. Sie haben sich schlicht strafbar gemacht.“ Der frühere GFE-Chef zeigte sich noch immer vom Erfolg seiner Geschäftsidee überzeugt. Auch einige Anleger glauben immer noch, dass die Technik funktioniert.
Einige witterten gar eine Verschwörung der Energiewirtschaft, die mit dem Strafverfahren die unliebsame Konkurrenz hocheffizienter Bioenergie ausschalten wollte. Solchen Vorwürfen erteilte der Richter jedoch eine klare Absage: „Die Staatsanwaltschaft konnte nicht tatenlos zusehen, wie das Vermögen der Leute in die Schweiz geschafft wurde und noch weitere Leute geprellt wurden.“
Dieser Artikel wurde am 27. Februar um 17.40 Uhr aktualisiert.
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