Gustavstraße: Die Grenzen eines neuen Bebauungsplans

9.6.2016, 14:00 Uhr
Gustavstraße: Die Grenzen eines neuen Bebauungsplans

© Foto: Berny Meyer

Oberbürgermeister Thomas Jung hat jüngst um eine „rege Bürgerbeteiligung“ gebeten. Bei jenen Fürthern, die für eine „lebendige“ Gustavstraße kämpfen und sich seit langem danach sehnen, dass ihre Meinung in diesem Streit Gewicht hat, dürfte das Hoffnung ausgelöst haben: Wenn nur eine Mehrheit die Änderung des Bebauungsplans unterstützt, ist vielleicht bald alles in Butter.

So einfach ist es nicht. Es geht diesmal, anders als bei einem Bürgerentscheid, nicht um Kreuzchen und reine Mehrheitsverhältnisse. Es geht für die Stadt darum, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans gewissenhaft durchzuführen, um später vor Gericht so wenig angreifbar wie möglich zu sein – und dazu gehört, Bürgern Raum für Fragen, für Zustimmung und Bedenken zu geben.

Mit sämtlichen Einwänden, die vorgebracht werden, muss sich die Stadtverwaltung im Anschluss beschäftigen. Sie muss abwägen zwischen widerstreitenden Bedürfnissen: „Wir wissen, dass die Kläger ein legitimes Interesse haben, dass es bei den bisherigen Regelungen bleibt“, sagt Baureferent Joachim Krauße. Dem gegenüber steht der erklärte Wunsch von Stadtspitze und Stadtratsmehrheit, die „besondere Atmosphäre“ der Gustavstraße zu bewahren. Dafür will man den verstärkten Schutz der Anwohner, der im alten Bebauungsplan vorgesehen ist, „aufs Normalmaß“, auf das gesetzlich Vorgeschriebene, zurückführen. Zum Hintergrund: Vergeblich hat die Stadt bisher bei Bund und Freistaat für neue gesetzliche Vorgaben für Freischankflächen gekämpft. Der Bebauungsplan ist die Stellschraube, an der sie selbst drehen kann.

Wenn sich die Kläger, womit das Rathaus rechnet, juristisch gegen einen neuen Bebauungsplan wehren, könnten die positiven Rückmeldungen von Bürgern helfen und die Position der Stadt stärken. Klagen können Hausbesitzer und Anwohner erst am Ende des langwierigen Verfahrens: wenn der Stadtrat sich in Kenntnis aller Bedenken zur Änderung entschlossen hat und dies öffentlich bekannt gemacht wurde. Vorher aber wird es noch eine zweite Runde der Bürgerbeteiligung geben. Dabei liegt der endgültige Entwurf des neuen Bebauungsplan aus.

Bevor sie die Änderung einleitete, hat sich die Stadt juristisch beraten lassen: Gemeinsam kam man zum Ergebnis, dass man das Vorhaben rechtssicher durchführen kann, sagt Krauße. Bei einer möglichen Anfechtung werden Richter prüfen, ob die Stadt alle Aspekte berücksichtigt und sorgfältig abgewogen hat und ob die Entscheidung verhältnismäßig war.

Der Bebauungsplan war in jüngster Zeit immer wieder von Richtern (und auch der CSU-Mehrheit im Landtag) als Hemmnis genannt worden, wenn es um den Wunsch nach längeren Öffnungszeiten für Freischankflächen ging. „Er ist nicht die Ursache des Schlamassels und nicht die finale Lösung“, sagt Rechtsreferent Christoph Maier. „Aber er hat unser Problem verstärkt und wird eine Problemlösung erleichtern.“ Von Anfang an warnten Krauße und er allerdings vor zu großen Erwartungen. Ein veränderter Bebauungsplan sei ein „Mosaikstein“ im komplexen Streit mit den Klägern. Der Kneipenstopp von 1988 wäre damit aufgehoben: Neue gastronomische Betriebe und größere Erweiterungen von Gaststätten wären dann möglich – solange die allgemeinen Vorgaben an den Lärmschutz erfüllt sind.

Was die Außen-Sperrzeit angeht, bleiben andere Hindernisse bestehen: Die TA Lärm würde mit ihren Lärmgrenzwerten mangels anderer gesetzlicher Vorgaben weiter von Gerichten zur Orientierung herangezogen werden. Und eine achtstündige Nachtruhe hielt der Verwaltungsgerichtshof für unverzichtbar – auch daran würde sich wohl nichts ändern. Ein neuer Bebauungsplan aber könnte in Zukunft Abwägungen von Gerichten möglicherweise ein wenig verschieben. Denn die Richter berücksichtigen stets auch die "besonderen örtlichen Gegebenheiten" - im Fall der Gustavstraße war das - neben der langen Tradition als Kneipenstraße - auch der Bebauungsplan.

 

Bis 29. Juni können sich Fürther im Technischen Rathaus (Hirschenstraße 2, 2. Stock) über das Vorhaben informieren, ihre Zustimmung ausdrücken oder Einwände vortragen.

Hinweis: In einer früheren Fassung hieß es, dass bei der zweiten Runde der Bürgerbeteiligung die Einwendungen und Antworten der Stadtverwaltung ausliegen. Das war falsch. Wir haben den Fehler korrigiert: Schon aufgrund des Datenschutzes liegen die Einwendungen und Antworten nicht aus. Was ausliegt, ist die dann überarbeitete, endgültige Fassung des Bebauungsplans, über die der Stadtrat entscheiden soll.

Der Artikel wurde am Freitag, 10. Juni, um 12.25 Uhr aktualisiert.

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