Lärm in der Gustavstraße beschäftigt den Landtag
7.12.2013, 12:31 UhrDeswegen fordert Horst Arnold, SPD-Landtagsabgeordneter aus Fürth und Jurist, eine neue Gesetzesinitiative, die endlich Rechtssicherheit schaffen soll. "Im Vordergrund steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, dass eine relativ niedrige Lärmgrenze um die 60 Dezibel die „Kümmer-Schwelle“ ist für die Stadt, egal um welche Zeit", erklärte Arnold in der Nürnberger Zeitung.
"Jeder der weiß, wie schnell diese Lärmschwelle erreicht ist, versteht, dass das so nicht in den Griff zu kriegen ist." Arnold plädiert dafür, sogenannte Freischankflächen von Gaststätten und reine Außengastronomie gleich zu behandeln. "Der sachliche Grund dafür, sich im Freien aufzuhalten und Getränke zu konsumieren, ist ja stets der gleiche – egal ob im Biergarten oder auf einer anderen Außenfläche", meint Arnold.
Die Wahrscheinlichkeit, dies gesetzgeberisch zu regeln, schätzt Arnold als relativ hoch ein, "weil der Städtetag ja bereits einstimmig eine Resolution verabschiedet hat – auch wenn dies dem Wirtschaftsausschuss von Seiten der Staatsregierung offensichtlich nicht mitgeteilt wurde".
Der Bayerische Städtetag schlägt folgendes vor: „Die Entschärfung der Konflikte in den Städten könnte daher erreicht werden, wenn der Freistaat (...) eine – der Biergartenverordnung von 1999 entsprechende Regelung – erlassen würde, wonach die Bewirtung im Außenbereich auch bis 23 Uhr erlaubt sein soll.“
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