Mollath-Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justiz

21.2.2013, 17:45 Uhr
Mollath-Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justiz

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Das insgesamt 140 Seiten umfassende Schreiben ist offenbar mit der Regensburger Staatsanwaltschaft abgestimmt. Sie wird demnächst einen eigenen Wiederaufnahmeantrag stellen. Dies hatte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) nach einem Bericht der Nürnberger Nachrichten im vergangenen Dezember angeordnet. Recherchen unserer Zeitung hatten ergeben, dass aus Kreisen der Nürnberger Justiz auf die Behandlung von Gustl Mollaths Anzeigen wegen Schwarzgeld-Verschiebungen bei der HypoVereinsbank Nürnberg möglicherweise Einfluss genommen wurde.

Gegenüber den Finanzbehörden hatte ein Justizvertreter demnach Mollath schon im Jahr 2004 als „verrückt“ bezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch gar kein medizinisches Gutachten über den Gesundheitszustand des Nürnbergers. Eine solche Expertise liegt erst seit 2006 vor und ist seit langem ebenfalls umstritten.

„In meiner Antragsschrift sind die Erkenntnisse noch nicht verarbeitet, welche die Staatsanwaltschaft Regensburg in ihren Ermittlungen seit Anfang Dezember gewonnen hat“, sagt Gerhard Strate. Er habe dort aber bereits Akteneinsicht bekommen. Der Mollath-Anwalt spricht von einer Kommunikation mit der Regensburger Behörde, die „von gegenseitigem Vertrauen geprägt“ ist.

Die Ergebnisse der oberpfälzischen Justiz würden in deren Antrag verarbeitet. Er selbst habe dies mit Absicht nicht getan. „Die beiden Wiederaufnahmegesuche, nämlich das der Verteidigung und das der Staatsanwaltschaft, werden sich wechselseitig ergänzen“, betont Strate.

Bundesweites Aufsehen

Erst kürzlich war bekanntgeworden, dass die Regensburger Justiz keine Presseauskünfte mehr erteilt. Dafür sei jetzt allein der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich zuständig. Regensburg gehört noch zum hiesigen Gerichtsbezirk.

Über den zeitlichen Fortgang des Falles Mollath, der nach der Berichterstattung unserer Zeitung in den vergangenen Monaten bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat, lässt sich laut Gerhard Strate keine Prognose abgeben. Er ist sich aber sicher, dass „am Ende des Verfahrens die vollständige Rehabilitierung Mollaths stehen wird“.

In seinem nun eingereichten Antrag schreibt der renommierte Hamburger Jurist, eine Wiederaufnahme sei dann zulässig, wenn bei dem angefochtenen Urteil ein Richter mitgewirkt hat, „der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat“, und wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorhanden sind. Beide Gründe „sind mehrfach gegeben“, heißt es in dem Antrag Strates.

Haft ohne Anklageverlesung

Er listet insgesamt zehn angebliche Amtspflichtverletzungen des damaligen Vorsitzenden der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf und wertet sie als „vorsätzliche Rechtsbeugung“. Davon spricht man nur, wenn ein Gesetz nicht beachtet wurde, nicht etwa dann, wenn es nur falsch interpretiert wurde.

Zu diesem Schluss kommt Strate, weil Gustl Mollath nach seiner Festnahme im Februar 2006 nicht unverzüglich, also spätestens am nächsten Tag, dem zuständigen Richter vorgeführt wurde. Vielmehr sei er fast drei Wochen in Haft gewesen, „ohne überhaupt zu erfahren, weshalb“. Dies verstoße sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Bayerische Verfassung.

Beim Landgericht Nürnberg-Fürth habe sich niemand, insbesondere nicht der Vorsitzende der 7. Strafkammer, darum gekümmert, dass Gustl Mollath etwas über die Gründe seiner Festnahme und die Möglichkeiten seiner Verteidigung erfahre.

"Nachweisbare Verfälschungen des Sachverhalts“

Grobe Verstöße der Gerichte sieht Strate schon bei der Überweisung der damaligen Strafsache gegen Mollath vom Amtsgericht an das Landgericht. Auch hier hätte nach Ansicht des Anwalts dem Nürnberger Gelegenheit gegeben werden müssen, Stellung zu nehmen. Außerdem hätte eine Beschwerde Mollaths gegen diese Maßnahme dem Oberlandesgericht vorgelegt werden müssen. „Hierzu wäre der Richter laut Strafprozessordnung gesetzlich verpflichtet gewesen.“

Das schriftliche Urteil von 2006 enthalte, so der Anwalt, außerdem „wenigstens drei nachweisbare Verfälschungen des Sachverhalts“. Auch dies sei nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechtsbeugung.

Zu den neuen Tatsachen gehört für Strate der vertrauliche Revisionsbericht der HypoVereinsbank vom März 2003. Dessen Inhalt war ebenfalls durch Recherchen der Nürnberger Nachrichten im vergangenen Jahr öffentlich geworden. Dort steht, dass sich „alle nachprüfbaren Behauptungen“ Mollaths „als zutreffend herausgestellt haben“.

Nur bekanntes Material

Als richtig habe sich schließlich auch Mollaths Behauptung herausgestellt, der Leiter der forensischen Abteilung in der Klinik am Europakanal in Erlangen stehe mit einer Person in Verbindung, die geschäftlich eng mit betroffenen HypoVereinsbank-Mitarbeitern verbunden gewesen sei. Dieser Hinweis Gerhard Strates ist besonders wichtig, weil das Nürnberger Gericht 2006 gerade diese Behauptung Mollaths als Teil seiner angeblich wahnhaften Gedankenwelt gewertet hatte.

Strate betont, er habe sich ausschließlich auf Beweis- und Aktenmaterial gestützt, welches dem Nürnberger Landgericht schon 2006 zur Verfügung stand.

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