Mollath-Verteidiger dürfen Mandat nicht niederlegen
28.7.2014, 14:21 UhrTrotz neuen Streits zwischen Gustl Mollath und seinen Pflichtverteidigern hat das Landgericht Regensburg die beiden Anwälte nicht von ihrem Mandat entbunden. Es liege weder eine grobe Pflichtverletzung vor, noch sei das Vertrauensverhältnis ernsthaft gestört, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Montag. Der Angeklagte sei "bislang hervorragend verteidigt" worden.
Beide Pflichtverteidiger hatten am Montag in dem Wiederaufnahmeverfahren die Entpflichtung von ihrem Mandat beantragt. "Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate.
Mollath hatte um mehrere Tage Bedenkzeit gebeten, um weitere Beweisanträge zu stellen. Es habe bislang keine Zeit gegeben, mit seinen Verteidigern zu sprechen. Strate sagte dagegen, diese Zeit habe wohl bestanden - aber Mollath habe keine Anstalten gemacht, mit seinen Verteidigern zu sprechen. "Ich habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge Mist sind. Wir waren auf dem Weg zu einem Freispruch". Wenn nun im Hintergrund offensichtlich weitere Rechtsberater Mollath unterstützten, bitte er um die Entbindung von seinem Mandat.
Seit Wochen gibt es zwischen Mollath und seinen Anwälten Streit über die Verteidigung. In der Vorwoche hatten beiden Anwälte ihr Wahlmandat niedergelegt. Das Gericht hatte beide dann als Pflichtverteidiger bestellt.
Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau geschlagen, gewürgt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen.
Mollath sagte am Montag: "Ohne die Leistung von Herrn Strate wäre ich nicht hier. Dafür bin ich ihm unendlich dankbar." Zu einer Rehabilitierung gehört für ihn aber die Aufklärung angeblicher Schwarzgeldtransfers seiner damaligen Ehefrau. Zudem will er Privatgutachten in den Prozess einbringen.
Das Gericht plant, die Plädoyers am 8. August zu hören. In der darauffolgenden Woche soll dann das Urteil gesprochen werden. Der vom Gericht als Gutachter bestellte Psychiater Professor Norbert Nedopil hatte am Freitag erklärt, von Mollath gehe heute keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit aus. Eine erneute Zwangseinweisung sei nicht angemessen.
Der Artikel wurde am 28. Juli um 14.21 Uhr aktualisiert.
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