Münchner Amoklauf: Neue Vorwürfe gegen Waffenhändler
4.8.2017, 06:00 UhrDas Szenario wirft ein völlig neues Licht auf den Mann aus Marburg, der dem Münchner Amokläufer für 4350 Euro eine Glock-Pistole verkauft haben soll. Wenn es stimmt, was ein Mithäftling über den Waffenverkäufer aussagt. Der 32-Jährige Philipp K. soll sich mehrfach mit David S. getroffen haben. Der Amokschütze habe ihm beim Waffenkauf sinngemäß gesagt, er wolle Menschen mit Migrationshintergrund erschießen, wobei er potenzielle Opfer laut Vernehmungsprotokoll mit einer rassistisch-abfälligen Vokabel bezeichnete.
Hat also der Mann, der dem Münchner Amokläufer die Tatwaffe verkauft haben soll, womöglich doch von dessen Tötungsabsichten gewusst? Hat er mit ihm nicht nur rechtsextreme Gesinnungen geteilt, sondern auch den Mordplan?
Höhere Strafe
Der Prozess gegen ihn soll am 28. August vor dem Münchner Landgericht beginnen. Er ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässige Tötung angeklagt. Eine Beihilfe zum Mord würde eine wesentlich höhere Strafe bedeuten.
Der 18-jährige Amokschütze David S. hatte vor einem Jahr vor dem Olympia-Einkaufszentrum in München neun Menschen erschossen und sich dann selbst gerichtet. Er galt als rechtsextrem orientiert. Als Motiv sehen die Ermittler aber bisher nur private Kränkung.
Der angeklagte mutmaßliche Waffenhändler stammt aus Hessen, wo David S. die Tatwaffe gekauft haben soll. Auf seine Spur kamen die Ermittler bei Recherchen in Internetforen.
Der Nebenklage-Anwalt Onur Özata erklärte, es gebe inzwischen zahlreiche Hinweise auf das "Wissen und Wollen" des Waffenhändlers. Als Motiv komme rechtsextreme Gesinnung infrage.
Özata warf der Staatsanwaltschaft vor, sie versuche, das Verfahren gegen Philipp K. "schnell, einfach und technisch" abzuwickeln und an den tatsächlichen Hintergründen nicht interessiert zu sein. Auch Opferanwalt Yavuz Narin, der mehrere Angehörige der OEZ-Mordopfer vertritt, fährt schweres Geschütz auf: Der Waffenhändler war eingeweiht und somit möglicherweise auch Mitwisser und Helfer des Attentats. Ein weiterer Teilnehmer des Darknet-Forums soll behauptet haben, Philipp K. habe gewusst, wofür der spätere Mörder David S. die Waffe brauchte und er habe ihm sogar Tipps für einen Amoklauf gegeben.
Opferanwalt Yavuz Narin erhofft sich unterdessen weitere Aufklärung durch eine Polizeiaktion, die es Anfang Juni in Karlsruhe gegeben hat. Dort hatten Beamte den Betreiber der Darknet-Plattform, über die der Waffendeal eingefädelt wurde, festgenommen und dessen Server beschlagnahmt.
Gegen den Betreiber ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Mannheim, seine Server und Computer werden von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ausgewertet. Daraus könnten sich weitere Erkenntnisse über Philipp K. ergeben, die auch für den Prozess in München relevant sein könnten, glaubt Narin. Er fordert deshalb, den geplanten Prozess gegen Philipp K. aufzuschieben oder nur die Verstöße gegen das Waffengesetz zu verhandeln, damit die Tötungsdelikte einem späteren Prozess vorbehalten bleiben.
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