14. März 1968: Überall Badeverbot!
14.3.2018, 07:00 UhrRechtsreferent Dr. Richard Sauber bemühte deshalb gestern die Stadträte und ließ lange vor der Freiluft-Saison die "Gemeindeverordnung über das Baden im Freien und das Betreten und Befahren von Eisflächen" erweitern: ab 1. Mai wird überall im Stadtgebiet die Abkühlung im Nürnberger "Hausfluß" untersagt.
Bisher hat das Verbot nur für die Strecke in der Schutzzone des Flußwasserwerkes Mühlhof und ab der Steubenbrücke in Richtung Westen gegolten.
"Die goldenen Zeiten sind vorbei, da die Schuljugend auf der Wöhrder Wiese zum Baden ging", bedauerte Stadtrat Helmut Bühl (CSU) im Rechtsausschuß und fragte den Referenten, ob die Verseuchung in einigen Jahren wirklich so erschreckend groß geworden sei. Dr. Richard Sauber gab Bescheid: Untersuchungen im Gesundheitsamt haben ergeben, daß jeder Kubikzentimeter Pegnitzwasser zwischen 11.000 und 53.000 Keime enthält. Da überkam manchen Stadtrat das kalte Grausen.
Das Verbot gilt außerdem für den Unterbürger Weiher, der im Erlenstegener Wasserschutzgebiet liegt, und für den Großen Dutzendteich. Zwar durfte bisher schon keiner ins Gewässer am Kongreßhallen-Torso steigen, weil die Grünanlagensatzung entgegenstand. Dr. Richard Sauber aber fand diese Methode bedenklich und empfahl die Anwendung der Bade-Gemeindeverordnung. Seine Begründung: das kühle Naß sei nicht schlecht, doch wüchsen bei warmen Wetter die Algen, so daß auch die Keimzahlen in die Höhe klettern würden. Außerdem wies der Referent auf den Bootsverkehr hin, durch den die Badenden gefährdet wären.
Ausgenommen vom Badeverbot wurde nur der alte Kanalhafen. Denn das Becken ist schon längst trockengelegt, so daß kein Lausbub mehr naß wird, wenn er hineinfällt.
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