7. November 1968: Glas bleibt erlaubt

K. E.

7.11.2018, 07:00 Uhr
7. November 1968: Glas bleibt erlaubt

© Ulrich

Die Täter aber sind im Gedränge nur sehr schwer auszumachen. Die Stadtväter waren dagegen der Ansicht, daß eine Verbannung der gefährlichen Objekte mit allzu vielen Schwierigkeiten verbunden sei. Sie entschieden: die Menschen auf den Rängen dürften weiternippen. Nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz wäre es ohne weiteres möglich gewesen, künftig im Stadion Getränke nur noch in harmlosen Blechdosen, Papp- oder Kunststoffbehältern verkaufen zu lassen. Aber in der vorangegangenen eingehenden Flaschenuntersuchung hatten sich schon der 1. FC Nürnberg und noch mehr die beiden Brauereien dagegen gewehrt, die die Sportfreunde mit frischem Gerstensaft versorgen.

Die Delegation des Clubs räumte zwar mögliche Gefahren ein, entgegnete aber klipp und klar, daß kein Besucher daran gehindert werden könne, Glasflaschen von zu Hause mitzubringen. Außerdem sei es wegen der großen Entfernung nahezu unmöglich, die "Bier-Ampullen" von den Rängen über Zaun und Aschenbahn hinweg aufs Spielfeld zu katapultieren. Im übrigen habe sich seit dem Bestehen der Bundesliga noch niemand über einen solchen Fall beschwert.

Aus anderem Blickwinkel sahen die Brauereien das Problem. Die Ausgabe von Plastik-Bierflaschen sei zur Zeit weder technisch möglich noch wirtschaftlich. Und Dosenbier sei zu teuer. Mindestens 80 Prozent mehr müßten dann die Fußballfans für die gleiche Menge des Gebräus zahlen. Angesichts dieser gewichtigen Argumente sagte auch Rechtsreferent Dr. Richard Sauber: "Wir müssen halt in Gottes Namen weiterhin den Flaschenbier-Verkauf erlauben!" Die Stadträte waren ebenfalls der Meinung, daß die "Granaten" nicht so gefährlich seien. Sie gönnten den Zuschauern ihr Bierchen, so daß der Rechts- und Wirtschaftsausschuß am Ende beschloß, daß in dieser Sache nichts beschlossen wird.

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