ADFC warnt: Zu viele Radler ohne Licht unterwegs

Hartmut Voigt

Lokalredaktion Nürnberg

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7.12.2017, 05:52 Uhr
ADFC-Mitglieder verteilten Schokonikoläuse an Radler mit korrektem Licht.

© Horst Linke ADFC-Mitglieder verteilten Schokonikoläuse an Radler mit korrektem Licht.

ADFC-Mitglieder hatten im November exakt 6191 Fahrräder mit Blick auf die Beleuchtung hin erfasst. 74 Prozent der Radler (4591) waren mit funktionierendem Licht unterwegs. Bei zwölf Prozent (743) ging entweder nur das Vorderlicht oder nur die Rückleuchte. 14 Prozent (857) waren ganz ohne Licht unterwegs. Der Verein führt die Untersuchungen im Stadtgebiet seit langem durch.

Im Vergleich zum Jahr 2000 gibt es eine klare Entwicklung: Damals waren nur 54 Prozent der Radfahrer mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung unterwegs. Immerhin ein gutes Drittel (36 Prozent) fuhr ohne Licht, zehn Prozent mit teilweiser Beleuchtung. Im Lauf der vergangenen Jahre ging der Trend mit korrekter Beleuchtung ständig nach oben, seit 2013 stagniert er allerdings bei rund 74 Prozent. Die Quote der Räder ohne Licht ging im gleichen Zeitraum von 36 Prozent auf nunmehr 14 Prozent zurück. Auch hier beobachtet der ADFC kaum Veränderungen in den vergangenen vier Jahren.

Blinkende Front- und Rücklichter verboten

Der ADFC appelliert an die Radler, zu ihrer eigenen Sicherheit - aber auch aus Rücksicht auf Fußgänger, Autofahrer und andere Radler - bei Dunkelheit nur mit funktionierender Lichtanlage in die Pedale zu treten. Er weist auch darauf hin, dass seit 2014 Batterie- und Akkuleuchten offiziell zugelassen sind. Blinkende Front- und Rücklichter sind allerdings weiterhin verboten. Verstöße gegen die Beleuchtungspflicht ahndet die Polizei mit 20 Euro.

Bei geahndeten Verkehrsverstößen von Radlern rangiert die mangelhafte Beleuchtung allerdings weit hinten: Nur 28 Bußgelder wurden verhängt. Spitzenreiter bei den Verkehrswidrigkeiten der Radler sind "Rotlicht ignoriert im Fahrverkehr" (138 Fälle), "Rotlicht ignoriert an der Fußgängerampel" (82), Benutzung des Handys beim Radeln (78) sowie Radeln in der Fußgängerzone (65).

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