Baby auf Küchentisch beschnitten: Ermittlungen gegen Arzt
23.7.2017, 05:56 UhrDas Opfer wird wohl ein Leben lang unter den Folgen der stümperhaften Beschneidung leiden. Den bisherigen Ermittlungen zufolge war ein syrisches Ehepaar bei der Suche nach einem Arzt, der ihren neugeborenen, gerade einmal zwei Wochen alten Buben beschneiden sollte, offenbar im Internet auf den 41-jährigen Arzt gestoßen. Er habe in dem folgenden Gespräch zu verstehen gegeben, dass er diesen Eingriff auch in der Wohnung der Eltern vornehmen könne, erklärte Anita Traud, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Sie bestätigte auch, dass es sich bei den Vorwürfen gegen den Mediziner gleich um ein ganzes Bündel möglicher Straftaten handle. Die Missachtung eines sterilen Umfelds bei der Operation auf dem Küchentisch dürfte den Worten Trauds zufolge allerdings nur eine nahezu vernachlässigbare Komponente in dem Fall darstellen. "Wir gehen auch davon aus", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, "dass bei der Betäubung Fehler gemacht wurden und der Säugling erheblichen Schmerzen ausgesetzt war."
Notoperation rettete das Leben des Jungen
Der wohl am schwersten wiegende Fehler unterlief dem Arzt nach Ansicht der Ermittler offenbar beim eigentlichen Eingriff. Er habe, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft, bei der Beschneidung nicht nur die Vorhaut sondern auch einen Teil des Penisschaftes entfernt. Dadurch sei es zu massiven Blutungen gekommen, die nicht sofort gestillt werden konnten. "Für das Kind bestand akute Lebensgefahr. Es konnte nur durch eine Notoperation in einer Klinik gerettet werden", erklärte Anita Traud.
Ein medizinisches Gutachten, das die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen anfertigen ließ, eröffnet dem Opfer im Säuglingsalter keine positiven Perspektiven hinsichtlich seines künftigen Sexuallebens. Der Gutachter gehe davon aus, so die Behördensprecherin, dass mit permanenten Schmerzen auf Dauer zu rechnen sei.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir in der Überschrift und im Vorspann geschrieben, dass der Arzt vor Gericht stehe. Das entspricht nicht den Tatsachen. Richtig ist: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arzt.