Club-Fan klagt gegen Gewalttäter-Datei

22.12.2012, 06:59 Uhr
Club-Fan klagt gegen Gewalttäter-Datei

© Sportfoto Zink

Im November 2011 war der heute 20-jährige Martin A. (Name geändert) zu einem Auswärtsspiel des 1.FC Nürnberg gereist — und im Kölner Hauptbahnhof trafen Anhänger von Mainz 05 und vom Club aufeinander. Es kam zu einer Rangelei, Martin A. stürzte ins Gleisbett und wurde von einem einfahrenden Zug überrollt.

Mehr als ein Jahr später sitzt er mit seinem Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger Albert im Gerichtssaal und wehrt sich dagegen, als „Gewalttäter“ tituliert zu werden: Denn ob Martin A. an dem Handgemenge überhaupt beteiligt war, steht bislang nicht fest.

Laut Anwalt Albert haben sich inzwischen auch neutrale Zeugen gemeldet, die einen Angriff beobachtet haben wollen. Doch während die Staatsanwaltschaft Köln bis heute ermittelt, um sich ein Bild davon zu machen, ob Martin A. Täter oder Opfer war, stand für die Deutsche Presseagentur dpa bereits am Tag nach dem Unfall fest: „Ein Nürnberger Fußball-Hooligan hat bei einer Schlägerei mit Mainzer Fans im Kölner Hauptbahnhof einen Arm verloren.“ Die Meldung sorgte bundesweit für Schlagzeilen und wurde auch von dieser Zeitung gedruckt — freilich darauf vertrauend, dass die Nachrichtenagentur korrekt wiedergab, was die Polizei gemeldet hatte.

Präventiv in Gewahrsam

Heute steht fest: Der Begriff des „Gewalttäters“ stammte aus einer Presseerklärung der Zentralen Informationsstelle für Zentrale Polizeiliche Dienste (ZIS) — und dort, so ist vor Gericht zu erfahren, ist man mit dem Begriff des „Gewalttäters“ recht schnell bei der Hand. Auch weil die besagte Presseerklärung über das Internet bis heute nachzulesen ist, hat Martin A. einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Land Nordrhein-Westfalen als Rechtsträger der ZIS gestellt. Er will sich nicht länger unterstellen lassen, ein Gewalttäter zu sein.

Zu Recht, wie Richter Markus Hoffmann in dem Zivilverfahren andeutet — schließlich müsste Martin A. wenigstens einschlägige Vorstrafen auf dem Kerbholz haben. Derartige Beweise legte die ZIS zwar nicht vor, doch deren Vizechefin und ihr Anwalt Michael Metzner halten dies auch gar nicht für nötig. Sie wollen die Klage abgewiesen wissen, die Formulierung „Gewalttäter“ nennen sie „freie Meinungsäußerung“. Richter Hoffmann schüttelt den Kopf: „Wie würden Sie es denn finden, wenn Sie sich in der Zeitung als gewaltbereiter Anwalt wiederfinden?“ Seine Entscheidung will er am 28. Dezember verkünden.

Martin A.s Name war in die Datei des ZIS geraten, weil er bei einem früheren Fußballspiel mit 84 weiteren Fans von der Polizei präventiv in Gewahrsam genommen wurde. Ein juristisches Nachspiel oder gar eine Verurteilung folgte für ihn nicht.

 

In ersten Fassung des Artikels war der Name des Anwalts Jahn-Rüdiger Albert falsch geschrieben. Wir haben dies korrigiert. Die Online-Redaktion

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