Drama um Flüchtlingskind in Zirndorf: Mitarbeiter vor Gericht

27.4.2015, 16:25 Uhr
Drama um Flüchtlingskind in Zirndorf: Mitarbeiter vor Gericht

© Marc Müller/dpa

Mit schwarzen Flecken auf Gesicht und Körper liegt das Flüchtlingskind in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf apathisch im Arm seiner Mutter. Verzweifelt bitten die Eltern um Hilfe. Doch niemand ruft einen Notarzt. Nach längerem Hin und Her werden die Eltern mit ihrem nur leicht bekleideten, in eine Decke gewickelten Sohn zu Fuß zu einer Kinderärztin geschickt – bei Temperaturen knapp unter Null Grad. Der Eineinhalbjährige überlebt nur mit Glück.

Der Fall, der im Dezember 2011 für Aufsehen sorgte, wird nun erneut juristisch aufgearbeitet. Am Montag begann vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Berufungsprozess gegen drei Mitarbeiter der Einrichtung sowie einen Bereitschaftsarzt. Zwei Wachmänner und eine Verwaltungsangestellte waren in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Arzt hingegen, der den Jungen am Vorabend wegen hohen Fiebers noch untersucht hatte, wurde freigesprochen.

Zahlreiche Hauttransplantationen zeichnen den Jungen

Heute ist das Kind fast fünf Jahre alt. Amputationen und zahlreiche Hauttransplantationen zeichnen den Buben, der während der Vernehmung seines Vaters still auf dessen Schoß sitzt. Der Kleine hatte sich damals eine lebensgefährliche bakterielle Infektion eingefangen. Die Meningokokken lösten das sogenannte Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom aus, bei dem das Blut gerinnt und die Haut oder anderes Gewebe absterben.

Eindrücklich schildert der Vater des Jungen den Ablauf des Geschehens. Nach seiner Aussage hatte der Junge am Vortag hohes Fieber bekommen. Am Abend sei der Bereitschaftsarzt gerufen worden, der das Kind allerdings nur oberflächlich untersucht habe. In der Nacht habe sich der Zustand seines Sohnes dann massiv verschlechtert - er bekam schwarze Flecken am ganzen Körper und war sehr schwach. „Das war der Horror. Er war in einem Zustand, dass ich meinen Sohn nicht mehr erkannt habe“, berichtet der 27-Jährige.

Vater fiel auf die Knie und flehte

Die Familie lief zur Pforte, damit die Wachmänner einen Notarzt riefen. Doch dem Vater wurde mit Verweis auf die bürokratischen Vorgaben beschieden, erst einen Krankenschein zu besorgen. Nachdem er das Dokument nach längerem Hin und Her endlich erhalten habe, habe dennoch niemand einen Krankenwagen oder Taxi gerufen, schilderte der Vater.

Auf die Knie sei er gefallen, habe gefleht – doch nichts passierte. Letztlich habe eine Mitarbeiterin im Gesundheitszentrum die Familie zu Fuß und mit einem schlecht kopierten Stadtplan in der Hand zu einer knapp zwei Kilometer entfernten Kinderärztin geschickt. Auf dem Weg dorthin sammelte ein Autofahrer die Familie auf.

"Das Kind war apathisch, hat gewimmert, war offensichtlich zu dem Zeitpunkt schon kurz vor der Ohnmacht", berichtet der Zeuge vor Gericht. "Es waren deutlich schwarze Flecken im Gesicht erkennbar." Die Kinderärztin rief sofort den Notarzt, im Krankenhaus wurde der Bub ins künstliche Koma versetzt und überlebte nur mit Glück.

Urteil könnte am 6. Mai fallen

Im Prozess ist die Stimmung angespannt. Der Arzt weist den Vorwurf der oberflächlichen Untersuchung mit Empörung zurück. Die beiden Wachmänner äußern sich nicht zur Sache; einer von ihnen lässt seinen Anwalt betonen, das Kind weder gesehen noch mit den Eltern gesprochen zu haben.

Ein Urteil wird für den 6. Mai erwartet, wobei das Verfahren gegen die nicht anwesende Angestellte aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt wurde. Der Anwalt der aus Serbien stammenden und inzwischen als Asylanten anerkannten Familie kündigte an, später auch Schmerzensgeld vom Freistaat einklagen zu wollen.

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