Flüge nicht genehmigt
Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk (BR) über die Gefahr für die Tiere berichtet. Die seltenen Vögel könnten eine fliegende Drohne als Eindringling in ihren Flugraum werten und angreifen, erklärte Stefan Böger von der Regierung Mittelfranken gegenüber dem BR. Dabei, oder bei einer versehentlichen Kollision mit einem Multikopter, könnten sich die Tiere verletzen, führte der für das Projekt "Lebensraum Burg" zuständige Böger dem Bericht zufolge weiter aus.
Hinzu kommt, dass Drohnenflüge über die Kaiserburg grundsätzlich verboten sind. Nur in Ausnahmefällen erteilt die Bayerische Schlösserverwaltung eine Genehmigung. Laut Pressesprecherin Cordula Mauß war dies allerdings das letzte Mal im Jahr 2015 der Fall.
"Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen", sagt Mauß. "So ist der Überflug über Naturschutzgebieten oder Menschenmengen beispielsweise nicht möglich. Auch Drohnenflüge, bei denen nicht gefilmt oder fotografiert wird, sind nicht erwünscht, da auch hier die Sicherheit von Besuchern, Tieren und unseren Kulturdenkmälern in Gefahr ist." Zudem sei die Störung der Falken auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten.
Die Burgverwaltung sei in der Vergangenheit konsequent eingeschritten, wenn sie einen Drohnenpiloten auf frischer Tat erwischt hat, und werde dies auch weiterhin tun, erklärt Mauß. Bisher hätten sich die angesprochenen Drohnenpiloten alle einsichtig gezeigt.
Der Artikel wurde am Donnerstag um 17 Uhr aktualisiert.