Einige der Schmuggelwelpen hängen immer noch am Tropf
7.3.2014, 09:00 UhrDer Großteil der geschwächten Tiere auf der Station sind kleinere Rassen: 20 Malteser, Yorkshire Terrier und Chihuahuas. Am Donnerstag mussten zwei Yorkshire Terrier eingeschläfert werden. "Ihr Zustand hatte sich im Laufe der Nacht so derart verschlechtert, dass wir nichts mehr für sie tun konnten", berichtet Tierheimchefin Heike Weber.
Am Freitag konnte Weber jedoch wieder leichte Entwarnung geben. "Die Nacht war ruhig, alle sind munter und haben gut gefressen. Einige bekommen noch Infusionen, aber der Großteil kann sich nun in Ruhe erholen. Wir warten auf die Ergebnisse der Kot- und Blutproben und hoffen weiterhin das Beste.", schreibt das Tierheim Nürnberg via Facebook.
Zollbeamten ist am Montagabend wieder ein Kleintransporter, in dem Hundewelpen eingepfercht waren, ins Netz gegangen. Ein Händler wollte sie von der Slowakei nach Spanien schaffen. Die Papiere der Tiere sind gefälscht, die Altersangaben stimmen nicht. Seit Montagnacht werden die Vierbeiner im Tierheim Nürnberg versorgt. Einige sind geschwächt und werden medizinisch behandelt.
Strafrechtliche Verfolgung? Aus Webers Sicht sind die Gesetze „viel zu lasch“. Kuriere und Händler, oft ein und dieselben Personen, juckt das wenig. „Zu oft werden nur Bußgelder verhängt“, sagt sie. Hellhörig wird die Staatsanwaltschaft aber beim Stichwort „Urkundenfälschung“.
Als die Polizei vor zwei Jahren einen ungarischen Transporter mit 92 teils verwahrlosten Welpen aufhielt, ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Fahrer. Weil falsche Angaben zum Alter der Tiere in den Pässen standen, wurde er wegen Urkundenfälschung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er war bereits einschlägig vorbestraft.
Doch der Händler hatte den Spieß dann umgedreht. „Er hat uns auch verklagt“, sagt Weber. Seit bald zwei Jahren läuft das Verfahren. Der verurteilte Mann will seinen Verdienstausfall beim Nürnberger Tierheim geltend machen.
Wie es sich im aktuellen Fall entwickeln wird, kann Weber nicht sagen. Sicher ist: Auch hier liegt Urkundenfälschung vor, die Tiere wurden älter gemacht, als sie sind. Sie sind teils deutlich jünger als acht Wochen und müssten noch bei ihrer Mutter sein. Sie hätten also nach deutschem Recht nie über die Grenze der Bundesrepublik geschafft werden dürfen - auch wenn das Ziel in Spanien liegt.
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