Ex-Polizist bekommt zehn Monate auf Bewährung
14.01.2013, 20:03 Uhr
Die 2. Strafkammer verurteilte den Mann wegen versuchter Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Unter anderem habe er im Jahr 2010 einer Mitarbeiterin des Verwaltungssgerichts Ansbach gedroht, Amok zu laufen, wenn er weiter Rechnungen bekommen werde.
Seiner Tante habe er ebenfalls 2010 angekündigt, eine Familienrichterin, seine Mutter und seine Ex-Frau umzubringen. Todesdrohungen habe er auch gegenüber dem Leiter einer Familienberatungsstelle geäußert, so die Überzeugung des Gerichts. Außerdem sah es die Kammer unter Vorsitz von Richter Günther Heydner als erwiesen an, dass der Mann in mehreren Fällen Justizmitarbeiter mit Nazivergleichen beleidigt und einen Wachtmeister absichtlich bespuckt hatte.
Im Sommer 2011 randalierte er im Foyer des Amtsgerichts Fürth und verletzte zwei Mitarbeiterinnen, die versuchten, ihn auf dem Boden zu fixieren. Strafmildernd wirkte sich bei dem Urteil eine verminderte Schuldfähigkeit aus. Ein psychiatrischer Gutachter hatte zuvor eine Anpassungsstörung bei dem 47-Jährigen festgestellt. Aufgrund des Gutachtens beantragte Staatsanwalt Michael Schaffer die Unterbringung in der Psychiatrie. Diese und auch die einjährige Freiheitsstrafe, die er forderte, könnten aber zur Bewährung ausgesetzt werden.
Auch die Verteidiger Harald Bleicher und Ferdinand Mang forderten Bewährungsstrafen, sahen aber keinen Anlass zu einer Unterbringung. Der zwangsweise in den Ruhestand versetzte Polizist zeigte sich bis zuletzt weder einsichtig noch reuig. Sein Schlusswort nutzte er für eine ausführliche Generalabrechnung mit seiner Ex-Frau und der Justiz. Nach seiner Scheidung hatte er jahrelang erfolglos um das Sorge- und Umgangsrecht für seinen Sohn gekämpft. Nun will er nach eigener Ankündigung Deutschland verlassen.
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