Fast sieben Jahre Haft für Hanf-Gärtner

25.9.2013, 07:00 Uhr

Seine Komplizen wurden bereits 2010 verurteilt. Mit ihren ausführlichen Geständnissen, unzähligen Ermittlungsdetails und der Hilfe von Zeugen konnte der Hanfplantagen-Betrieb und der damit verbundene Cannabis-Handel damals genau rekonstruiert werden. Auch die Tatbeiträge der einzelnen Bandenmitglieder wurden unter die Lupe genommen.

Die Beweislage ist also erdrückend. Trotzdem ziert sich der 36 Jahre alte Vietnamese Han H. (Name geändert) zuzugeben, dass er in verantwortlicher Position an dem Gärtnerprojekt beteiligt war. Zu lang erscheint dem schmächtigen Mann offenbar die Haftstrafe, die ihm Staatsanwaltschaft und Gericht bei einem umfassenden Geständnis in Aussicht stellen: Rund sieben Jahre soll er hinter Gitter — darin eingerechnet ist bereits eine Haftstrafe von vier Jahren, die Han H. kürzlich für einen ähnlichen Fall in Würzburg kassierte.

Die Vorsitzende Richterin der 1. Strafkammer, Barbara Richter-Zeininger, zeigt Verständnis. Geduldig erklärt sie dem 36-Jährigen, dass er ohne ein strafmilderndes Geständnis vielleicht sogar noch länger hinter Gitter müsste. Denn ohne seine Einlassung müsste das Verfahren neu aufgerollt und unzählige Zeugen gehört werden.

Nach mehreren Gesprächen mit seinem Verteidiger räumt Han H. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schließlich ein: Demnach war er so etwas wie der Chef-Gärtner in der rund 500 Quadratmeter großen Indoor-Plantage am Rangierbahnhof. Mit seinen Komplizen verklebte er laut Anklage die Fenster, legte Folie aus und brachte Rohre für die Wasserversorgung sowie Lampen an. Um Geld für Strom zu sparen, soll die Bande außerdem eine Leitung angezapft haben und die N-Ergie so um 91000 Euro geprellt haben. Han H. hatte wohl auch die Aufsicht über mehrere Landsleute, die sich um die Pflege der rund 800 Pflanzen kümmerten.

Die Hanfbauern fuhren laut Staatsanwaltschaft eine reiche Ernte ein. Mit einem Teil davon, etwa 30 Kilogramm Marihuana, soll sich der Vietnamese im November 2009 abgesetzt haben. Mitarbeiter von Zoll und Polizei berichteten vor der 1. Strafkammer von den damaligen Ermittlungen. Unter anderem über Telefonüberwachung und Observation sei man der Bande damals auf die Schliche gekommen, so ein Beamter.

Am Ende wurde Han H. unter Einbeziehung des Würzburger Urteils zu sechs Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt.
 

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