Frankenschnellweg-Streit geht vor Europäischen Gerichtshof
27.10.2015, 13:42 UhrDer EuGH müsse entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Frankenschnellweg nötig ist, befand der VGH. "Dann sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite", sagte der Vorsitzende Richter Erwin Allesch. Damit geht das langwierige Klageverfahren in die nächste Runde. Durch die Übergabe der Zuständigkeit an den Europäischen Gerichtshof liegen die Pläne für den Ausbau erst einmal auf Eis.
"Jetzt geht alles von vorne los"
Nürnbergs Bürgermeister Christian Vogel zeigte Verständnis für die Entscheidung des Gerichts, stellte aber zugleich klar: "Für mich ist die wichtigste Botschaft, dass das Teilstück in Nürnberg ganz klar keine Autobahn ist." Vogel versteht, dass das Gericht den Fall an den EuGH verwiesen hat. Die Verzögerung des Ausbaus beäugt er kritisch."Jetzt geht alles von vorne los. Es geht um ein Zeitspiel", kommentierte Vogel kurz nach der Entscheidung des Gerichts. Jetzt gehe es darum, sich mit den Gegnern des Frankenschnellwegs an einen Tisch sitzen, um Lösungen zu finden.
Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz (BUND), erläuterte: "Vom Wesen her ist das Teilstück eine Schnellstraße. Deshalb braucht es eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Jetzt ist die Stadt am Zug".
Mit dem kreuzungsfreien Ausbau der vierspurigen, im Stadtzentrum unterbrochenen Stadtautobahn soll ein Verkehrsnadelöhr beseitigt werden. Im Sommer 2014 hatte das Verwaltungsgericht Ansbach in erster Instanz die Klagen von Bund Naturschutz in Bayern und vier Privatleuten gegen das Vorhaben abgewiesen.
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