Königshof darf auf Rettung hoffen
30.11.2016, 08:00 UhrDiesmal hat die Justiz nicht nur den ablehnenden Bescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde bestätigt, sondern auch klar Stellung bezogen: Das Stallgebäude müsse in jedem Fall erhalten bleiben — wie das gesamte Königshof-Ensemble von anno 1812. Da die Eigentümer, die sich seit Jahren nicht öffentlich zum Fall äußern wollen, in den letzten 15 Jahren den Verfall des Anwesens nicht ausreichend gestoppt hätten, gab das Gericht grünes Licht für ein Eingreifen der Stadt Nürnberg.
Die Instandsetzung soll noch vor Wintereinbruch beginnen, heißt es bei der Stadt, die das gesamte Areal am liebsten kaufen würde, um sich weiteren Ärger zu ersparen. Denn klar ist: Seit vielen Jahren tobt (wie berichtet) ein Rechtsstreit zwischen der Stadt und den Eigentümern um einen möglichen Abriss und eine Neubebauung des Königshof-Areals. Abrissanträge für das alte Stallgebäude scheiterten wiederholt, was nun das Verwaltungsgericht in Ansbach beschäftigte.
„Untragbarer Zustand“
Von einem „untragbaren Zustand“ sprechen die Denkmalschützer mit Blick auf offene Dachflächen und löchrige Gauben, die nun zügig abgedichtet werden sollen, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Stadt könnte sich vorstellen, das Anwesen zu kaufen.
Vor Jahren wurde den restlichen Eigentümern ein Kaufangebot mitgeteilt. Bei den Preisvorstellungen liege man allerdings „meilenweit“ auseinander, heißt es. Die Kommune geht nicht von Bau-, sondern von Ackerland aus.
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