Fall Mollath: Gericht weist Befangenheitsantrag zurück
22.7.2013, 18:36 UhrDer Senat lehnte am Montag eine Beschwerde von Mollaths Verteidiger gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags als unzulässig ab.
Damit sei der Weg für die Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge frei, sagte der Regensburger Justizsprecher Gerhard Linder der Nachrichtenagentur dpa. Das Landgericht Regensburg werde jetzt zeitnah über die Anträge befinden. „Sofern nicht wieder unvorhersehbare Ereignisse dazwischenkommen“, schränkte Lindner vorsichtshalber ein.
Ursprünglich sollte am 19. Juli die Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge bekanntgegeben werden. Mollaths Rechtsanwalt hatte jedoch einen Richter der zuständigen Strafkammer als befangen abgelehnt. Von der zuständigen Kammer war dies als unbegründet abgewiesen worden. Daraufhin hatte der Verteidiger Beschwerde beim OLG Nürnberg eingelegt.
Die Zurückweisung eines Befangenheitsantrages könne nicht isoliert angefochten werden, sondern nur zusammen mit einem Urteil, heißt es in dem OLG-Beschluss von Montag. Diese gesetzliche Regelung diene nicht zuletzt der Beschleunigung des Verfahrens.
Montagsdemo für Mollath
Außerhalb des Gerichtssaals hat sich die "Nürnberger Initiative gegen Hartz IV und Sozialabbau" des Falls Mollath angenommen. Jeweils montags um 17:30 Uhr an der Lorenzkirche wird an das Schicksal des in der Psychatrie sitzenden Mannes erinnert. Am Montag, 22. Juli, war der Auftakt der Demos.
Die Montagsdemo versteht sich als "soziales Gewissen“ der Republik, sie richtet sich gegen Ungerechtigkeiten und Bevormundung durch die Behörden oder die Gerichte.
Nicht nur in Nürnberg solidarisieren sich viele mit Gustl Mollath und fordern, dass er nach sieben Jahren in der Psychiatrie freigelassen und entsprechend entschädigt wird.
Die Rolle der Politik, und der Justiz soll bei der Montagsdemo genauso beleuchtet werden, wie die Praktiken der Psychiatrie. "Gustl Mollath soll sofort freigelassen werden“ , fordert auch eine Initiative für eine weitere Demonstration am Samstag, 27. Juli, in Nürnberg.
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