Mordanklage: Partnerin bei lebendigem Leib verbrannt

10.08.2016, 05:58 Uhr
Ein 55 Jahre alter Mann steht demnächst vor dem Schwurgericht.

© Archiv Ein 55 Jahre alter Mann steht demnächst vor dem Schwurgericht.

Es war der 17. Januar 2016, ein Sonntagabend. Der 55-Jährige und seine Partnerin befanden sich in der gemeinsamen Wohnung im Erdgeschoss eines Sandsteingebäudes an der Fenitzerstraße. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Paar in Streit geriet. In dessen Verlauf soll der jetzt Angeklagte die 61-Jährige verletzt haben. Und um diese Tat zu verdecken, übergoss er die Frau mit Benzin und zündete sie an, so die Überzeugung der Anklagebehörde.

Auf welche Weise der 55-Jährige die Frau im Streit verletzte und wie stark diese Verletzungen waren, dazu möchte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke, vor Prozessbeginn keine Aussage treffen.

Der Angeklagte schweigt bisher und weist alle Vorwürfe zurück. Das Schwurgericht wird sich daher auf Indizien, Sachbeweise und Zeugenaussagen konzentrieren müssen – die Zeugen sollen nicht durch Informationen vor Prozessbeginn beeinflusst werden. Zudem handelt es sich bei Art und Intensität der Verletzungen um Täterwissen. Beobachter gehen gleichwohl davon aus, dass die Verletzungen der 61-Jährigen erheblich gewesen sein müssen.

Fest steht, dass der Angeklagte noch in der Brandnacht behauptet hatte, seine Lebensgefährtin habe sich selbst mit Benzin übergossen und angezündet. Er habe vergeblich versucht, die Flammen mit einer Decke zu ersticken. Fest steht weiter, dass die Feuerwehr ungewöhnlich spät alarmiert wurde.

Zusehends in Widersprüche verwickelt

Das Feuer hatte sich in der Wohnung bereits stark ausgebreitet, als die Einsatzkräfte ins Gebäude eindrangen. Das Wohnzimmer sowie der Flur brannten aus. Die 61-Jährige wurde auf dem Wohnzimmersofa gefunden. Der 54-Jährige sowie zwei weitere Bewohner des vierstöckigen Wohnhauses erlitten leichte Rauchvergiftungen. Die Feuerwehr musste fünf Erwachsene und drei Kinder aus dem Gebäude evakuieren.

Während seiner Vernehmung bei der Kripo am Tag darauf verwickelte sich der 55-Jährige zusehends in Widersprüche. Die Obduktion des Opfers in der Rechtsmedizin ergab, dass die Frau noch am Leben war, als sie in Flammen aufging. Offenbar entdeckten die Rechtsmediziner auch entscheidende Hinweise auf den mutmaßlichen Täter. Denn die Staatsanwaltschaft stellte umgehend Haftantrag gegen den 55-Jährigen wegen dringenden Mordverdachts. Seitdem sitzt der Mann in U-Haft.

Die Anklageschrift ist inzwischen zugestellt. Der Angeklagte bzw. dessen Verteidigung können nun dazu Stellung nehmen. Anschließend entscheidet das Schwurgericht über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung.