Nachbarn kritisieren Airbnb-Wohnungen in Nürnberg

26.3.2017, 05:57 Uhr
Nürnberg - hier der Blick auf den belebten Tiergärtnertorplatz - ist auch ein Touristenmagnet. Vor allem in der Altstadt, Südstadt und Gostenhof gibt es Ferienwohnungen, um die Besucher zu beherbergen. Nicht immer sind diese angemeldet.

© Steffen Oliver Riese / CTZ Nürnberg Nürnberg - hier der Blick auf den belebten Tiergärtnertorplatz - ist auch ein Touristenmagnet. Vor allem in der Altstadt, Südstadt und Gostenhof gibt es Ferienwohnungen, um die Besucher zu beherbergen. Nicht immer sind diese angemeldet.

In der Nürnberger Südstadt können Touristen eine sanierte Wohnung mit vier Zimmern und Platz für acht mieten. Der Preis pro Nacht schwankt zwischen 250 und stolzen 835 Euro, zu finden ist die Ferienwohnung auf den Internetportalen Airbnb und booking.com.

Nicht allen Bewohnern des Hauses in der Südstadt gefällt es, dass Fremde ein- und ausgehen, die die Haustür offen lassen oder ihre Hartschalenkoffer laut krachend die Treppenstufen hochzerren. Sie fühle sich nicht mehr so sicher wie früher, sagt eine Bewohnerin. Sie finde es grundsätzlich nicht in Ordnung, wenn Eigentümer aus Profitgier Wohnraum, der in Nürnberg dringend benötigt wird, gewerblich vermieten. Sie frage sich, ob das überhaupt jemand kontrolliere.

Klar, Nürnberg ist nicht München oder gar Berlin. In der bayerischen Landeshauptstadt kommen auf 100.000 Einwohner rund 236 Ferienwohnungen, die Platzhirsch Airbnb anbietet. In Berlin sind es sogar 306. Und Nürnberg? Dort kamen 2015 auf 100.000 Einwohner 97 Wohnungen.

Satzung kam zu teuer

Ein Mitarbeiter des Stabs Wohnen im Rathaus zählte 2016 die Ferienwohnungen aller bekannten Anbieter nach und kam für Nürnberg auf 440. Mit der Zahl könne man leben, sie sei keinesfalls so gravierend, dass in Nürnberg die Zweckentfremdungssatzung wiederbelebt werden müsste, heißt es im Stab Wohnen. Die Satzung wurde vor Jahren eingestampft, sie sei zu personalintensiv und damit teuer.

In Berlin und München sieht die Politik jedoch Handlungsbedarf. Der Bundestag stimmte für ein feineres Kontrollinstrumentarium. Stören Ferienwohnungen in einem Viertel die dortige Struktur, erinnert das zum Beispiel immer stärker an ein großes Hotel und nicht mehr an ein Wohngebiet, kann eine Kommune künftig einschreiten. Das bayerische Kabinett möchte, dass derjenige, der dem Markt dauerhaft Wohnraum entzieht, mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro belangt werden kann. Zehnmal mehr als bislang.

Baureferent Daniel Ulrich sieht in Nürnberg keinen Handlungsbedarf. Betroffen seien vor allem "Megatourismusstädte" wie Berlin. Er wisse, dass es in der Südstadt einige Ferienwohnungen gibt, die gerne von Messebesuchern gebucht würden. Weitere seien in Gostenhof und der Altstadt. "Wir messen die Bedeutung des Problems aber an den Beschwerden." Und da kämen pro Jahr im Schnitt gerade mal sechs zusammen. Es sei aber nicht unwahrscheinlich, dass der Ärger mit Ferienwohnungen und der Konkurrenzdruck auf dem Wohnungsmarkt angesichts steigender Touristenzahlen zunimmt.

Hohe Dunkelziffer

Brigitte Reuter vom Mieterbüro weiß, was so an Klagen kommt. "Mieter beschweren sich, dass die Abrechnung des Wasserverbrauchs falsch ist, weil in der Ferienwohnung viel mehr verbraucht wird, die Kosten aber auf alle umgelegt werden." Sie geht von einer hohen Dunkelziffer an Ferienwohnungen in der Stadt aus. Ulrich nimmt an, dass viele der Wohnungen in Nürnberg, die über Airbnb angeboten werden, nicht angemeldet sind. Baurechtlich zulässig seien gewerbliche Vermietungen in Kern- und Mischgebieten, in reinen Wohngebieten aber nicht. Jeder Anbieter müsse eigentlich einen Bauantrag stellen.

Drei Nächte in der Rothenburger Straße für zwei Erwachsene für 480 Euro, eine Nacht für drei in einer Jugendstilvilla für 150 Euro: Mit einem Klick auf die Seite von Airbnb bekommt man für Nürnberg viele (teure) Angebote angezeigt. "Wir bedauern, dass eine nicht unerhebliche Zahl an Wohnungen dem Markt entzogen wird", sagt Gunther Geiler vom Mieterbund.

Durch Neubauten seien die Ausfälle nicht zu ersetzen, "denn dort sind die Mieten viel höher als im Bestand". Auch der Hotel- und Gaststättenverband kritisiert die Entwicklung. "Für Vermieter privater Ferienwohnungen sollten zumindest dieselben Auflagen in Sachen Brandschutz und organisatorischer Abwicklung gelten wie für Hoteliers, sagt der stellvertretende Bezirksvorsitzende Stefan Rottner.

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