Prozess gegen GNM-Einbrecher beginnt im Dezember

4.11.2014, 06:00 Uhr

Die jungen Männer waren am Morgen nach dem deutschen WM-Finalsieg gegen 4.30 Uhr in das GNM eingedrungen. Sie nahmen ein wertvolles, etwa 40 mal 60 Zentimeter großes Gemälde von Emil Nolde von der Wand eines Ausstellungsraums, lösten dabei aber Alarm aus. Die Polizei umstellte den Komplex und nahm die Studenten im Innenhof des GNM fest.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die jungen Männer damals geplant in das Museum eindrangen. Dafür spricht aus Sicht der Anklage, dass die Studenten einen sehr komplizierten Weg über eine Mauer, zwei Baugerüste, mehrere Dachebenen und eine Dachluke nahmen. Schließlich lösten sie laut Staatsanwaltschaft ein verankertes Bodengitter und kletterten über eine Leiter, die sie gefunden hatten, in den rund fünf Meter hohen Ausstellungsraum hinab, berichtete Justizsprecher Dr. Michael Hammer gestern auf Anfrage.

Nur ein Dummejungenstreich?

Die Verteidigung wird in der Verhandlung vermutlich auf einen Dummejungenstreich abstellen. Schon kurz nach der Tat hatte der Anwalt des einen nunmehr Angeklagten das Bild von einer planlosen Tat im Rausch gezeichnet. Sein Mandant, ein Student der Theaterwissenschaft, habe das GNM vor der Tat noch nie betreten und das Haus für eine folkloristische Ausstellung gehalten, so der Verteidiger im Sommer. Es werde sich nachweisen lassen, dass es sich um einen ungeplanten Diebstahl unter Alkoholeinwirkung gehandelt habe. In der Tat waren beide jungen Männer alkoholisiert; einer der beiden soll eine ganz erhebliche Alkoholmenge im Blut gehabt haben.

Die Studenten selbst hatten nach NZ-Informationen vor dem Haftrichter von einer spontanen "Schnapsidee" gesprochen. Einer der beiden soll das Gemälde von der Wand genommen haben, während der andere lediglich für Licht gesorgt haben will – offenbar mit der Taschenlampen-Funktion seines Mobiltelefons. Strafrechtlich war bis dato keiner der beiden in Erscheinung getreten.

Die Anklagebehörde geht von einem besonders schweren Diebstahl in zweifacher Hinsicht aus: Es handele sich um einen Einbruchdiebstahl, zudem hätten die Angeklagten "eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte" entwendet. Da die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu mindestens vier Jahren Haft erwartet, hat sie Anklage zum Landgericht erhoben.

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