Staatsanwalt ließ Abfalleimer mit Kondomen beschlagnahmen

27.3.2013, 07:00 Uhr
Von einer Prostituierten fühlte sich ein 19-Jähriger betrogen und ging zur Polizei.

© Patrick Seeger (dpa) Von einer Prostituierten fühlte sich ein 19-Jähriger betrogen und ging zur Polizei.

So gelang es einer Nürnberger Liebesdienerin fast, in wenigen Sekunden 200 Euro zu kassieren. Ohne auch nur im Entferntesten die Gegenleistung zu erbringen, die gemeinhin von einer Frau in diesem Metier verlangt wird.

Der Fall spielte sich in einer heißen Augustnacht im letzten Jahr in der Nähe der Frauentormauer ab, genauer vor einem Geldautomaten in der Gegend der berüchtigten Häuser. Beteiligt: Eine Dame und ein 19-Jähriger aus Mittelfranken. Die zehn Jahre ältere Gunstgewerblerin vermutete wohl, der junge Mann habe noch nicht allzu oft Stadtluft geschnuppert und stellte klar: Erst das Geld, dann das Vergnügen. Später gingen die Versionen gewaltig auseinander: Während die Dame behauptete, sie habe ihm bereits sexuelle Entspannung geschenkt, und wolle nur ihren gerechten Lohn, hielt er entgegen, sie habe ihm vor dem Geldautomaten die 200 Euro einfach weggenommen — ohne jede vorherige Dienstleistung.

Falsche Scham ist dem jungen Mann offenbar fremd. Schnurstracks marschierte er auf die Wache. Schilderte dem Kommissar, wie ihn die Prostituierte prellte — und erlebte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in ihrer voller Pracht.

Wenn es der Wahrheitsfindung dient, werden dort keine Mühen gescheut, um Rätsel zu lösen: Kurzerhand ließ der Staatsanwalt die Abfallkörbe mit den Kondomen des Bordells beschlagnahmen — ein DNA-Beweis hätte gezeigt, ob der junge Mann tatsächlich unverrichteter Dinge das Etablissement verließ. Nötig wurde die Auswertung durch die Rechtsmedizin nicht. Angesichts der schlüpfrigen Drohkulisse akzeptierte die Liebesdame den Strafbefehl und berappte 800 Euro (20 Tagessätze zu je 40 Euro).

Ärger mit dem Gesetz

Wer übrigens glaubt, Sex gegen Geld sei ohnehin sittenwidrig, irrt. Seit dem Jahr 2002 gilt das ProstG — das sogenannte Prostitutions-Gesetz. Und seither können Freier richtig Ärger bekommen, nicht nur mit dem „Beschützer“ der Dame, sondern auch mit dem Gesetz. So ist bei dieser Art der Frauenerwerbstätigkeit nach Absprache jeder Lohn erlaubt. wer 10000 Euro für ein Wochenende berappt, um zu tiefster Entspannung zu finden, hat nachträglich keinen Grund zur Klage wegen Wuchers, wie beispielsweise das Oberlandesgericht Schleswig festhielt. Einzige Ausnahme: Eine Dirne, die von einem betrügerischen Beamten aus der Staatskasse bezahlt wurde, muss dem Fiskus das Honorar zurückerstatten — damit beschäftigte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Auch die Frage, ob Freier bei vermeintlich mangelhafter Leistung die Rechnung kürzen dürfen, ist geklärt: Gegen Bezahlung gibt es sexuelle Leistungen. Wer nicht so kann, wie er will, oder gar einschläft, kann sich, juristisch betrachtet, nicht wegen Nicht-Erfüllung beschweren.

Guten Grund zur Beschwerde hatte jedoch ein Nürnberger Rollstuhlfahrer: Auch er suchte im Februar 2012 in einem Bordell sein Vergnügen, sein Gefährt parkte er an der Frauentormauer. Als zwei Prostituierte, berufsbedingt auf hohen Absätzen unterwegs, vorbeistolzierten, ergriff eine der Damen die Gelegenheit, ihren wunden Füßen Linderung zu verschaffen. Sie setzte sich in den Rolli und ließ sich von der Kollegin zum nächsten Imbiss-Stand schieben. Dort genehmigten sich die Damen ein paar Drinks und der gehbehinderte Freier äugte später vergeblich nach seinem Rollstuhl. „Eine harte Geschichte für den Mann“, urteilte später Amtsrichterin Ute Kusch. Der Rolli-Fahrer musste sich von der Polizei helfen lassen, um sein Gefährt 150 Meter vom Bordell entfernt, wieder zu finden.

Der Diebstahl brachte den beiden Damen jeweils 1050 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 35 Euro) ein.
 

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