Stadt Nürnberg fordert weniger Techno auf Afterhours
8.2.2017, 09:21 UhrSeit August 2016 veranstaltet der "Waschsalon" samstags und sonntags sogenannte Afterhour-Partys. Nach der obligatorischen Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens öffnet der Club wieder einige Stunden lang – für Frühaufsteher sowie für Nachtschwärmer, die noch nicht genug gefeiert haben. Seit Sommer 2016 seien bei diesen Partys dort immer wieder Drogen gefunden worden, sagt Robert Pollack, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes.
Am Samstagmorgen nun rückte die Polizei mit einem Großaufgebot vor der Disco an. Unter Führung der Polizeiinspektion Ost durchsuchten Beamte des Unterstützungskommandos (USK) sowie des Landeskriminalamtes (LKA) im "Waschsalon" und in dessen Außenbereich insgesamt 205 Personen. Gefunden wurden Marihuana und Haschisch, Ecstasy, Crystal Meth und Amphetamin, berichtete Polizeisprecher Christian Daßler am Dienstag auf Anfrage. Ein Besucher steht im Verdacht, mit Drogen zu handeln. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsuchte die Polizei dessen Wohnung. Zwei weitere Besucher wanderten in Haft - gegen sie lagen Haftbefehle vor.
In den zurückliegenden Monaten wurden in dem Techno-Club mehrfach Kontrollen durchgeführt, so Daßler. Dabei habe sich der Verdacht auf Drogenkonsum und Drogenhandel in den Räumen ergeben. Deshalb fand am Samstag die Razzia statt.
Für "Waschsalon"-Betreiber Martin Weinmann ist es "eine Ungeheuerlichkeit", dass sämtliche Besucher und Mitarbeiter der Disco "unter Generalverdacht gestellt" würden. Er sei davon überzeugt, dass die Polizei bei Kontrollen in großen Diskotheken wie der "Resi" oder der "Indabahn" morgens um 3 oder 4 Uhr mindestens ebenso viele Drogenverstöße feststellen würde. Der 52-Jährige ist überzeugt, dass seine Afterhour-Party dem Ordnungsamt ein Dorn im Auge ist: "Die Stadt will das um jeden Preis plattmachen."
Gehören Techno und Drogen zusammen?
Tatsächlich steht das Ordnungsamt Afterhour-Veranstaltungen "aufgrund unserer Erfahrungen sehr skeptisch" gegenüber, sagt der stellvertretende Amtsleiter Robert Pollack. Aktuell fänden solche Partys in zwei oder drei Clubs statt. "Es ist auffallend, dass sie alle das gleiche Musikkonzept fahren", so Pollack. Bei all diesen Afterhour-Techno-Veranstaltungen "kommt es vermehrt zu Drogendelikten".
Anfang Oktober leitete die Behörde gegen den "Waschsalon" deshalb ein Verfahren zur Sperrzeitverlängerung ein. Ziel ist es, den Betrieb zwischen 5 Uhr morgens und 10 Uhr am Vormittag zu untersagen. Martin Weinmann habe man eine Anhörung zugeschickt, die Antwort - mit seinen Vorschlägen zur Verbesserung der Situation - sei am 28. Oktober eingegangen.
Andere Musik und mehr Licht als Lösung
Weinmann wiederum bestreitet, von dem Sperrzeit-Verfahren zu wissen. Er habe der Stadt ein Maßnahmenkonzept gegen Drogenkonsum von Partygästen vorgeschlagen: unter anderem mit vier Türstehern, mit einer "One-Way-Politik" an der Tür (wer den Club verlässt, kommt bei dieser Afterhour-Veranstaltung nicht mehr rein) sowie mit regelmäßigen WC-Kontrollen. Doch all das habe seine Grenzen. "Wir haben keine Polizeigewalt. Ich kann die Leute nicht davon abhalten, Drogen bei sich zu haben."
Aus Sicht des Ordnungsamtes hat das Konzept "nicht gefruchtet", sagt Robert Pollack. Ein Betreiber müsse sich "alles zuordnen lassen, was seine Gäste anstellen". Die Besucher der Afterhour-Partys seien in der Regel schon die ganze Nacht unterwegs gewesen. "Man kann sich vorstellen, dass da etliche etwas einwerfen - ob legale oder illegale Substanzen", so Pollack.
Als Gegenmaßnahme könne der "Waschsalon"-Betreiber andere Musik laufen lassen, den Raum heller ausleuchten und so für eine ruhigere Stimmung sorgen. Wenn Weinmann die Drogenproblematik nicht in den Griff bekomme, müsse er "auf das Angebot verzichten".
Dass sich zahlreiche Besucher sowie Mitarbeiterinnen des Clubs während der Razzia ausziehen mussten, begründet die Polizei mit konkreten Verdachtsmomenten. Am Samstag seien "in der gesamten Diskothek, auch im Barbereich, Betäubungsmittel" gefunden worden, sagt Präsidiumssprecher Daßler.
Die eingesetzten Beamten hätten von Fall zu Fall entschieden, wie weit die individuellen Kontrollen gingen. Die Rechtsgrundlage dafür finde sich in Artikel 21, Absatz 1, Ziffer 3 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), da die Polizei den "Waschsalon" zu einem gefährlichen Ort im Sinne des Artikel 13, Absatz 2 PAG erklärt habe. Unter dem Strich hätten die Einsatzkräfte "größere Mengen" an Drogen gefunden.
Aus Sicht von Club-Betreiber Weinmann "geht das eine Nummer zu weit". Er will in den nächsten Tagen seinen Anwalt einschalten und die Aussagen von Betroffenen der Razzia sammeln. "Dann werden wir feststellen lassen, was die Polizei darf und was nicht."
Am Samstagabend schickte die Polizeiinspektion Mitte erneut vier Streifenbesatzungen zu Kontrollen in den "Waschsalon". Dabei wurden Daßler zufolge "zwei Personen festgestellt, die im Besitz von Drogen waren".
27 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen