Stadt plant neue Gutachten zum Frankenschnellweg
7.7.2015, 12:10 UhrDas kündigten Bürgermeister Christian Vogel (SPD) und Umweltreferent Peter Pluschke (Grüne) bei einer kurzfristig einberaumten Pressekonferenz im Rathaus an. Sie werden dem Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Juli, einen entsprechenden Beschlussvorschlag machen, der bereits im Vorfeld mit den Fraktionen besprochen wurde.
Danach soll innerhalb der nächsten anderthalb bis zwei Jahre ein neues Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben werden, so Vogel. Das bisher gültige Gutachten reicht nur noch bis zum Jahr 2020. Das ist durch die aktuelle Entwicklung überholt. „Im schlimmsten Fall“, so Vogel, „liegt ein Entscheidung zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs erst 2020 vor. Davon gehen wir aber nicht aus.“ Der neue Zeitraum umfasst die Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2030.
Gerichte prüfen den Planfeststellungsbeschluss
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Berufung der Gegner gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau am 23. Juni zugelassen. Knackpunkt: Die Richter wollen – unter Umständen sogar vor dem Europäischen Gerichtshof – prüfen lassen, ob für das Frankenschnellweg-Projekt nicht doch eine UVP nötig ist und bayerisches Straßen- und Wegerecht in dieser Frage gegen EU-Recht verstößt.
Die Kritiker des Bauvorhabens haben immer argumentiert, dass durch die Lärm- und Luftbelastung eine UVP notwendig sei und auch das Verkehrsgutachten in Zweifel gezogen. Sie gehen von sehr viel mehr Lkw-Aufkommen aus als der Gutachter.
Die Stadt scheint nun auf die Kritik zu reagieren. Auch wenn Vogel betont, dass sie die Gutachten nach Rücksprache mit und auf Empfehlung der Regierung von Mittelfranken „freiwillig“ in Auftrag geben. „Wir geben nicht klein bei. Damit ist auch keine Anerkennung einer Rechtspflicht verbunden.“ Das sei ein klares Signal: Die Stadt halte an dem Ausbau des Frankenschnellwegs fest und wolle das Verfahren durch die Gutachten beschleunigen. Die Aufträge sollen noch vor der Sommerpause erteilt werden. Die Kosten werden mit einem „hohen sechsstelligen Betrag“ beziffert.
Auswirkung auf Menschen
Für eine UVP ist die Dauer eines Jahres angesetzt, so Umweltreferent Pluschke. Als erster Schritt wird nun ein so genannter Skooping-Termin der Fachbehörden angesetzt, bei dem der inhaltliche und räumliche Umfang der Untersuchung festgelegt wird. Sie befasst sich mit den Auswirkungen des Ausbaus auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Luft sowie Landschaft und Kulturgüter.
Vogel und Pluschke erklären, dass bereits bei den bisherigen Planungen die zentralen Fragen der Umweltbelastung untersucht worden seien. Nur seien es eben einzelne Untersuchungen gewesen, keine UVP. „Darauf können wir aber aufbauen“, so der Umweltreferent. Vogel: „Wir gehen nach der UVP davon aus, dass der Ausbau des Frankenschnellwegs stattfinden wird.“
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