Tiergarten-Vize zum Zootier-Gutachten: Kein Handlungsbedarf

9.5.2014, 18:15 Uhr
"Es spricht natürlich überhaupt nichts dagegen, die Haltungsbedingungen in Zoos zum Wohl der Tiere zu ändern", macht der stellvertretende Tiergartendirektor Helmut Mägdefrau klar. (Archivbild)

© Rödel, dpa "Es spricht natürlich überhaupt nichts dagegen, die Haltungsbedingungen in Zoos zum Wohl der Tiere zu ändern", macht der stellvertretende Tiergartendirektor Helmut Mägdefrau klar. (Archivbild)

„Die Haltung von Tieren in Zoos wurde auf eine bessere Grundlage gestellt“, urteilt Maria Flachsbarth, die für diesen Bereich zuständige Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium.

Im Säugetiergutachten werden unter anderem Gehegeanforderungen, klimatische Bedingungen, Fütterung und Pflege von zahlreichen Tierarten vom Schnabeligel bis zum Wal genau festgelegt. Es soll vor allem die Aufsichtsbehörden in den Ländern unterstützen, die Einrichtungen mit Wildtieren kontrollieren. Drei Jahre und acht Monate arbeitete eine Experten-Arbeitsgruppe an dem Gutachten und stritt offenbar teilweise erbittert über Haltungsbedingungen einzelner Arten.

James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund warf den Vertretern der Zooverbände vor, an bestehenden Minimalanforderungen festgehalten zu haben, ohne dies zu begründen und ohne die Haltungsanforderungen in anderen Ländern in Betracht zu ziehen.

Im Ergebnis seien die Anforderungen an die Haltung der „Flaggschiffarten Eisbären, Delfine, Menschenaffen nicht ausreichend“. Demgegenüber sagte Theo Pagel, Präsident des Verbands Deutscher Zoodirektoren und Direktor des Kölner Zoos, die Forderungen der Tierschützer hätten „zu weit gegriffen“ und teilweise eine „Gefahr für Gesundheit und Leben“ einiger Tierarten dargestellt.

"Es ist ein Gutachten und kein Gesetz"

Helmut Mägdefrau sieht die Sache momentan vor allem von der praktischen Warte aus: „Es ist ein Gutachten und kein Gesetz.“ Aus diesem Grund sehe der Nürnberger Tiergarten im Moment auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Das Gutachten könne allenfalls eine Richtschnur darstellen, im konkreten Einzelfall sei aber weiterhin der örtliche Amtstierarzt in der Pflicht.

Tiergarten-Vize zum Zootier-Gutachten: Kein Handlungsbedarf

© Harald Sippel

In vielen Bereichen (so etwa bei den Eisbären) übertreffe der Nürnberger Tiergarten die zuletzt im Jahr 1996 überarbeiteten Standards bei weitem, an anderer Stelle gebe es zwar auf den ersten Blick formale Mängel, aber hier gelte es genauer hinzusehen: Bei den Giraffen etwa werde „nur über Quadratmeter diskutiert“, aber nichts darüber gesagt, inwieweit die Tiere Zugang zu den Außenanlagen hätten. „Es sind mit Sicherheit viele gute Ideen darin, aber auch einige Bauchgefühl-Entscheidungen“, urteilt Mägdefrau. Manchmal habe offenbar ein mäßigender Einfluss zu den bisweilen utopischen Forderungen von Tierrechtslobbyisten gefehlt.

In der Praxis müsse auf jeden Fall die detaillierte Situation vor Ort und die Zusammensetzung der Tiergruppen als Maßstab genommen werden. So gehe es den Gorillas in Nürnberg derzeit „traumhaft“, da sie ideale Rückzugs- und räumliche Wechselmöglichkeiten vorfinden. Wenn man aber wie in dem Gutachten nur die reine Größe der Anlagen als Maßstab nehme, entstehe leicht ein falscher Eindruck. Am wichtigsten sei es, ob sich die Gruppe der Tiere gut vertrage oder ob es z. B ausgesprochene Eigenbrötler gebe. „Hier wären wahnsinnig viele Einzelaspekte zu klären, aber darüber geht das Gutachten einfach hinweg.“

Das Gutachten fordert bei der Haltung von Gorillas für eine Gruppe von bis zu vier Tieren ein mindestens 200 Quadratmeter großen Außen- und ein ebenso bemessenes Innengehege mit einer Mindesthöhe von vier Metern.

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