VAG-Kündigung: Rechtsextremer Stadtrat kämpft um Stelle
8.8.2017, 15:38 UhrFridrich Luft hält mit seiner Meinung nicht hinterm Berg: Hätte die VAG gekonnt, wäre er wohl "erschossen" worden, tönte der 54-Jährige beim letzten Termin am Arbeitsgericht vor knapp acht Monaten im Januar. Dass er eine Art Verschwörung des SPD-Bürgermeisters und Aufsichtsratsvorsitzenden der Verkehrsaktiengesellschaft (VAG) Christian Vogel wittert, verhehlt Luft auch in der Berufungsverhandlung nicht.
Es könnten genau diese Töne sein, die nun dazu führen, dass er seine Stelle doch noch verliert: Anwalt Arndt Reckler, der die VAG in dem Prozess vertritt, hat einen Auflösungsantrag gestellt – eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis, trotz einer unwirksamen Kündigung, gegen eine Abfindung zu beenden. Aus VAG-Sicht sei, auch nach Lufts letztem Auftritt vor Gericht, eine "betriebsdienliche Zusammenarbeit" nicht mehr möglich. Luft war während einer Demonstration der Partei "Die Rechte" am 27. August 2016 als Redner aufgetreten, dabei hing sein VAG-Dienstausweis gut sichtbar an seinem Gürtel.
Abmahnung lag nicht vor
Die VAG sah ihr Image beschädigt und bat ihn zum Gespräch. Luft wurde gebeten, sein politisches Engagement strikt von seiner beruflichen Tätigkeit zu trennen. Doch von Mäßigung keine Spur. Nach dem Gespräch zog er im Internet via Facebook vom Leder. Am 5. September kassierte er die fristlose Kündigung, hilfsweise schickte die VAG eine ordentliche Kündigung zum 31. März 2017.
Für eine Kündigung reicht Lufts Verhalten nicht aus, hieß es in erster Instanz. Das Arbeitsgericht Nürnberg verwies auch darauf, dass keine Abmahnung gegen Luft vorliegt. Das Arbeitsverhältnis bestehe rechtlich gesehen demnach fort. In der Berufung will die VAG die Kündigung nun doch noch durchsetzen.
Fridrich Luft, der im Landesarbeitsgericht von Anwalt Frank Miksch vertreten wird, sieht sich als Opfer: Seit 1990 fahre er Bus und Straßenbahn, seit 2001 ist er für die VAG unterwegs, fleißig habe er Überstunden geleistet. Er sei kein Nazi, sondern "ein normaler Mensch, der kritische Fragen stellt". Zudem würden sich Kollegen "ganz andere Sachen" leisten, behauptet er und schildert, wie ein Kollege während der Erlanger Bergkirchweih Fahrgäste befördert habe – angeblich außerhalb des Fahrplans und gegen fünf Euro auf die Hand.
All dies spielt für seine Kündigungsschutzklage keine Rolle: Aus Sicht der VAG hat er Loyalitätspflichten verletzt. Eben weil er als Bus- und Straßenbahnfahrer ständig unterwegs sei, sei er kaum zu kontrollieren, so Anwalt Reckler. Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sei die VAG auf ihre Außenwirkung bedacht. Am Freitag wollen die Richter des Landesarbeitsgerichts ihr Urteil sprechen.