Verstöße gegen Hygienevorschriften beim Afrika-Festival
9.12.2013, 07:41 UhrTrommelworkshops, Musiker aus aller Welt, Kinderprogramm, und Buden mit bunter Kleidung, Schmuck sowie exotischen Speisen und Getränken: Einmal im Jahr verwandeln sich die Pegnitzwiesen bei der Theodor-Heuss-Brücke in ein großes „Umsonst & Draußen“-Fest, das bis zu 50.000 Besucher anzieht. Den Erlös des Afrika-Festivals spendet der Veranstalter, der Verein „1 Love“ Jahr für Jahr an gemeinnützige Projekte.
Bei der vierten Auflage des Afrika-Festivals im Juni 2013 hatten die Macher nicht nur Probleme mit den Überresten des Juni-Hochwassers. Lebensmittelkontrolleure der Stadt Nürnberg beanstandeten auch die hygienischen Zustände an mehreren Ständen.
In ihrem Bericht sprachen die Beamten von ekelerregenden Zuständen. Laut Ordnungsamt befanden sich unter anderem in Getränke- und Imbisswägen keine ausreichenden Waschgelegenheiten für Hände und Geräte. Gebrauchtes Geschirr sei zwischen den Buden auf dem dreckigen Fußboden gelagert und in einer Tonne gereinigt worden. Lebensmittel seien unsachgemäß in Müllbeuteln aufbewahrt worden. Schließlich fanden die Prüfer verschimmelte Kochbananen, die ihrer Ansicht nach für den menschlichen Verzehr ungeeignet waren.
Dem Vorsitzenden des Vereins „1 Love“, flatterte deshalb im Oktober ein Strafbefehl über jeweils 60 Tagessätze zu je 60 Euro wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ins Haus. Dagegen legte das deutsch-afrikanische Ehepaar Jacques und Julia M. (Namen geändert) Einspruch ein. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht mit zahlreichen Zeugen verhandelt.
Dass es in einem Bierwagen und Imbisswägen keinen Wasseranschluss am Waschbecken gab, bestreiten die Veranstalter vor Gericht. Das Geschirr sei in sauberen, neuen Plastiktonnen zwischengelagert worden. Sie berichten, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle, am späten Vormittag, noch geputzt und vorbereitet wurde. Wären die Kontrolleure später gekommen, hätte die Situation ganz anders ausgesehen.
Auch die Lagerung der Lebensmittel und deren Qualität sei in Ordnung gewesen. Zum Beweis legt das Ehepaar drei Kochbananen in unterschiedlichem Reifegrad vor. „Für frittierte Bananen braucht man reife Früchte. Die sind dunkel und haben weiße Stellen, sind aber nicht verschimmelt“, sagt Julia M. und schält zum Beweis eine der Früchte. „Schauen Sie, die ist einwandfrei, die kann man essen. Die werden genauso in Asialäden verkauft.“ Die Fische in den blauen Beuteln, die die Prüfer moniert hatten, würden sie so von den Lieferanten bekommen. Bei den Beuteln handle es sich nicht um Mülltüten.
Zwei Kontrolleure des Ordnungsamtes erklärten gestern ausführlich und anhand von Fotos ihre Beanstandungen: Unter anderem müsse man in Imbisswägen, in denen mit leicht verderblichen Lebensmitteln gearbeitet wird — und dazu gehöre nun mal Fisch — warmes Wasser zum Händewaschen bereithalten. Lebensmittel dürften nur in lebensmittelechten Tüten verpackt werden. Aus anderen Kunststoffbeuteln könnten gesundheitsschädliche Weichmacher austreten.
Dass die Veranstalter aus Unwissenheit handelten, können sich die Prüfer nicht vorstellen: Bereits vor dem ersten Afrika-Festival vor vier Jahren habe er mit Julia M. ein Informationsgespräch geführt, später habe er das Ehepaar immer wieder mit Merkblättern, Mails und bei Kontrollen auf die Hygienevorschriften hingewiesen, so einer der Lebensmittelkontrolleure. Und beim Afrika-Festival 2012 habe man einen Stand schließen müssen und die Veranstalter eingehend belehrt.
Chaotische Zustände im Vorratslager
Auch aus den Gerichtsakten ergab sich, dass das Ehepaar bereits häufiger Hygienevorschriften missachtet hat: Gegen die beiden Vereinsvorsitzenden ergingen 2012 zwei Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten: Einmal fand das Ordnungsamt in einem Vereinszentrum in der Südstadt chaotische Zustände im Vorratslager vor.
Außerdem bemängelten die Kontrolleure unter anderem eine verschmutzte Küche und einen verdreckten Kühlschrank. 1500 Euro musste der Verein damals bezahlen. Bei einer zweiten Kontrolle wurden in einer selbst gemachten Ingwerlimonade Keime gefunden – hier waren 300 Euro Geldbuße fällig.
Amtsrichter Matthias Biehler ging deshalb von einem vorsätzlichen Verstoß der beiden gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aus. Weil es sich zudem gleich um mehrere Verstöße handle, müsse er eine deutliche Geldstrafe verhängen. Das Veranstalterpaar muss nun jeweils 90 Tagessätze zu je 15 Euro bezahlen. „Jeder Verbraucher würde sich ekeln, wenn er wüsste, wie es da aussieht“, so der Amtsrichter.
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