Verteidiger fordern im GFE-Prozess Freispruch
11.02.2014, 19:03 Uhr
Für den von K. zugegebenen Bankrott sei lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren angemessen, so Kruppa. Dabei sitzt Horst K. seit über drei Jahren in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte mit ihren hohen Strafanträgen im Mammutprozess um über 1400 nicht gelieferte "Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke" der GFE für Erstaunen gesorgt.
Gegensätzlicher konnte deshalb der Antrag des Verteidigers nicht sein. Das Argument von Kruppa: Kaufmann K. war von der Funktion der Maschinen überzeugt; die sollten laut Prospekt ein Wasser-Rapsöl-Gemisch zu über 80 Prozent in Strom verwandeln. Auch wenn das bis zum Ende der GFE am 30. November 2010 nie wirklich so funktionierte.
"Nicht nur esoterische Spinner, selbst Ingenieure waren von der Tragfähigkeit überzeugt", erklärte sein Anwalt. Kruppa bezeichnete das "völlig amateurhafte Vorgehen der Staatsanwaltschaft" als "bemerkenswert" und erinnerte an das von der Justiz beauftragte Gutachten eines TÜV-Rheinland-Ingenieurs: "Mit Zollstock und Bratenthermometer" habe der Mann gemessen.
Die elf Angeklagten seien eine B-Chefebene und Horst K. habe "einen Ingenieur gebraucht" und Kr. engagiert. Der habe noch nicht einmal mit Chefentwickler Karl M. reden dürfen, so Dolmány. Er und sein Verteidigerkollege Jan Paulsen gaben sich von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt. Dolmány forderte deshalb "Freispruch. Denn was hat Kr. getan? Das wurde von der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen."
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