Ahorntal: Bürgerbegehren kontra Rathausneubau gescheitert

16.6.2017, 17:12 Uhr
Ahorntal: Bürgerbegehren kontra Rathausneubau gescheitert

© Thomas Weichert

Nach der Gemeindeordnung ist das eingereichte Bürgerbegehren von Jonas Gleich und seinen Mitstreitern zwar grundsätzlich in Ordnung, weil es den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde betrifft, die Fragestellung selbst sei so aber nicht zulässig. Dieser Rechtsauffassung schloss sich der Gemeinderat während der gut besuchten Gemeinderatssitzung im Feuerwehrhaus von Kirchahorn gegen die Stimme des Zweiten Bürgermeisters Günther Kaiser (FWA) an. Somit ist das Bürgerbegehren, jedenfalls vorerst, vom Tisch.

"Wenn wir dem zustimmen, öffnen wir einer Klage Tür und Tor", betonte Bürgermeister Gerd Hofmann (FBA) der in der Sitzung auszugsweise das Schreiben der Rechtsaufsicht des Landratsamts verlas. Aus diesem Schreiben geht unter anderem hervor, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht der erforderlichen Form nach der Gemeindeordnung entspricht.

Die Fragestellung "Sind sie dafür, dass der Rathausneubau in Kirchahorn gestoppt wird und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld, unter Vorbehalt einer Bürgeranlaufstelle in Kirchahorn, gebildet wird?" enthalte zwei Fragen, die sich auf unterschiedliche inhaltlich nicht miteinander verbindbare Themen beziehen.

Ob der Rathausneubau in Kirchahorn gestoppt werden und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld gebildet werden soll, seien zwei unterschiedliche Fragestellungen, die ein Bürger nicht unbedingt beide mit "Ja" oder "Nein" beantworten kann oder will, da es sich um zwei, objektiv betrachtet, sachlich nicht zusammenhängende Fragen handle.

Außerdem berufen sich die Juristen des Landratsamts auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2000, das nach der Bayerischen Verfassung in einem ähnlichen Fall bei einem Volksbegehren aufgrund des Koppelungsverbots ebenso entschieden hatte. Dies sei auch auf ein Bürgerbegehren anzuwenden, heißt es in dem Schreiben des Landratsamts.

Zudem sei es laut dieses Urteils auch erforderlich, dass der Bürger bei Abstimmungen ein Höchstmaß an Abstimmungsfreiheit hat und seinen Willen so differenziert wie möglich zur Geltung bringen könne. Dies sei eben mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens im Ahorntal nicht zu verwirklichen, da der Bürger gezwungen wäre, über mehrere, sachlich nicht zusammenhängende Regelungsvorschläge im Paket abzustimmen.

Genug Unterschriften

Deshalb sei die Fragestellung des eingereichten Bürgerbegehrens so nicht zulässig, ist die Meinung der Rechtsaufsicht. Wie Bürgermeister Hofmann jedoch feststellte, seien mehr als genug Unterschriften für das Bürgerbegehren eingegangen.

Jonas Gleich, der diesmal mit einigen seiner Mitstreiter zur Sitzung gekommen war, nahm das Scheitern des Bürgerbegehrens gelassen. "Ich habe es geahnt. Unsere Ansicht ist aber, dass es zwei Fragestellungen sind, die zusammengehören", so Gleich gegenüber den NN.

"Wir müssen das erst einmal so akzeptieren und werden nun diskutieren, wie es weitergeht. Wir werden auf jeden Fall am Ball bleiben", betonte Gleich, für den nur eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld in Frage kommt. "Die beiden Gemeinden arbeiten ohnehin schon eng zusammen", sagt Gleich, für den eine VG mit Mistelgau-Glashütten nicht zielführend wäre.

Möglich wäre es allerdings, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Jedoch vielleicht mit wenig Aussicht auf Erfolg. Daher überlegen Gleich und seine Mitstreiter nun, ein neues Bürgerbegehren mit einer anderen Fragestellung auf den Weg zu bringen. Möglich wären auch zwei Bürgerbegehren: Einmal für eine VG mit Waischenfeld, einmal gegen den Rathausneubau.

Eine der aktiven Mitstreiterinnen für eine VG mit Waischenfeld und gegen den Rathausneubau ist die 26-jährige angehende Gymnasiallehrerin Jennifer Haas aus Kirchahorn. "Wir geben nicht auf, denn es geht um die Zukunft unseres Ahorntals — und darüber sollen die Bürger selbst entscheiden dürfen", sagt Haas.

"Viele sind unserer Meinung"

Wieder genügend Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren zu sammeln, sei außerdem kein Problem. "Denn es hat sich gezeigt, dass viele Ahorntaler unserer Meinung sind", betont Haas. Zuvor hatte Manfred Herzing (FBA) einen Passus im Protokoll der letzten Sitzung zum Bürgerbegehren kritisiert. Dies führe zu großen Irritationen über Dinge, die nicht zutreffend seien, so Herzing, der betonte, dass er erwarte, dass von der Gemeinde die Bürger umfassend informiert werden. "Das habe ich vorab vermisst" so Herzing.

Peter Thiem (FBA) schlug schließlich vor, die Anmerkung von Geschäftsstellenleiter Christian Arneth aus dem Protokoll zu streichen. Dem stimmten die Räte zu.

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