Ahorntal: Bürgerbegehren nimmt Hürde

7.6.2017, 12:58 Uhr
Ahorntal: Bürgerbegehren nimmt Hürde

© Thomas Weichert

Genügend Unterschriften haben die Befürworter gesammelt. Das ist jetzt amtlich. Ob auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind, prüft zurzeit das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde. Darin geht es zum Beispiel um die Fragestellung und deren Begründung. "Mit den Unterschriften passt so weit alles", sagte Bürgermeister Gerd Hofmann (FBA) auf Anfrage. Knapp 300 Leute hatten den Aufruf für ein Bürgerbegehren unterzeichnet.

Gemeinderat am Zug

Kommt aus Bayreuth grünes Licht, muss der Gemeinderat in seiner für 14. Juni geplanten Sitzung die Zulässigkeit des Begehrens bestätigen. Ein rein formaler Akt, sagt Hofmann: "In Frage stellen kann man das dann nicht mehr, da erübrigen sich auch weitere Diskussionen." Reichlich Gesprächsbedarf hatte es in der jüngsten Sitzung gegeben, als mehrere Räte Hofmann und der Verwaltung vorwarfen, es werde zu wenig Aufklärung über den tatsächlichen Sachverhalt betrieben und Hofmann setze gefasste Beschlüsse nicht konsequent um (wir berichteten).

Diese Vorhaltungen hängen Hofmann immer noch nach. Sie haben ihn getroffen, das ist spürbar. Weil er sie nicht nachvollziehen kann. Denn: "Ich habe mir da nichts vorzuwerfen, ich habe sehr wohl alle Beschlüsse in die Tat umgesetzt. Und zwar durchaus konsequent." Segnet der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab, beginnt die Frist für den dann anstehenden Bürgerentscheid. Der ist innerhalb von drei Monaten anzuberaumen. Das Ergebnis wäre für den Gemeinderat bindend, würde im Falle eines Falles auch einen Beschluss des Gremiums ersetzen. Vorausgesetzt, es beteiligen sich genügend Ahorntaler und geben ihre Stimme ab.

Im Vorfeld eines möglichen Bürgerentscheids müssten die Ahorntaler über sämtliche Hintergründe "umfassend informiert werden", hatte mancher Gemeinderat gefordert. Für Hofmann ist das eine Selbstverständlichkeit. Und so steht es auch in der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblatts der Gemeinde. Informiert werden soll über die Thematik eines Bürgerentscheids grundsätzlich, außerdem über die bisherigen Planungen für ein neues Rathaus und über die Funktionsweise sowie die Vor- und Nachteile einer VG. All das auf mehreren Kanälen – über eine Informationsveranstaltung und einen Sonderdruck, der an alle Haushalte verteilt wird.

Zurückhaltung zeigte indes das Landratsamt: "Der Gemeinderat ist zuständig für die Entscheidung über die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens", erklärt Pressesprecher Michael Benz. Mehr lasse sich dazu im Moment nicht sagen.

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